Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 10.06.2022

Gehwege

Eltern dürfen mit Kindern auf dem Gehweg fahren

Eltern dürfen gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Gehweg radeln. So darf eine Aufsichtsperson ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch radelnd auf dem Gehweg begleiten.

Generell gilt: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Rad den Gehweg benutzen, bis zum Ende des zehnten Lebensjahr dürfen sie auf ihn ausweichen. Kinder unter acht Jahren dürfen auch auf Radwegen fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Für Radfahr- und Schutzstreifen auf der Straße gilt das daher nicht.

Beim Radeln auf dem Gehweg ist aber besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Wenn nötig, müssten die Radler dazu ihr Tempo an das der Fußgänger anpassen. Bevor Eltern und Kinder über eine Fahrbahn wollen, müssen sie absteigen und schieben.

 

Parken auf Verkehrswegen

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden darüber ein, dass Autos unzulässig parken. Wir weisen deshalb auf die Bestimmungen des § 12 Straßenverkehrsordnung hin, dass das Halten und Parken regelt. Generell ist das Parken auf Straßen nur zulässig, wenn dadurch eine Fahrbahnbreite von 3 m nicht unterschritten wird. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer 3 ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.

Das Parken ist z. B. weiter unzulässig

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern,
  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Gehwegen, wenn es nicht ausdrücklich gestattet ist,
  • soweit es durch Verkehrszeichen ausdrücklich verboten ist.

Die Fahrzeugbesitzer werden insbesondere auch aus persönlichen Haftungsgründen gebeten, die auf den Grundstücken vorhandenen Stellplätze zum Parken zu benutzen, um die Straße für den Verkehr freizuhalten.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr