Aktuell: Gemeinde Erolzheim

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 29.06.2017

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.06.2017

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Jeweils ein Baugrundstück im Baugebiet Brentenghau, Brentenghau II und Bastelweg II wurden zugeteilt.

Aufstellung Bebauungsplan „Helsenäcker II“ und Erlass örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
In der Gemeinderatssitzung am 04. April 2017 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Helsenäcker II“ in Edelbeuren im Regelbebauungsplanverfahren gefasst. Es wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Parallel dazu sollte der Flächennutzungsplan fortgeschrieben und die Flächen aufgenommen werden, was rechtliche Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist. Die beiden Verfahren waren terminlich abgestimmt, wonach für den Bebauungsplan der Satzungsbeschluss dieses Jahr vorgesehen war, um nächstes Jahr das Baugebiet realisieren zu können.
Wegen der im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens beim Gemeindeverwaltungsverband Illertal eigegangenen Stellungnahmen zu in anderen Bereichen ausgewiesenen Flächen, kann der Zeitplan nicht eingehalten werden.
Um dem Bedarf nach Wohnbauflächen zeitnah nachkommen zu können, hat der Gesetzgeber Mitte Mai eine neue gesetzliche Regelung eingeführt, wonach bei bestimmten Voraussetzungen eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes entbehrlich ist und das Verfahren beschleunigt durchgeführt werden kann. Da die Voraussetzungen für das in Edelbeuren geplante Baugebiet erfüllt sind, beschloss der Gemeinderat von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und das Verfahren entsprechend durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf, in dem die im Rahmen des bisherigen Verfahrens aufgrund der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen eingearbeitet wurden, billigte der Gemeinderat. Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes wird verwiesen.

Baugesuche
Den nachfolgenden Baugesuchen wurden das Einvernehmen und eventuelle notwendige Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt:

  • Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlstraße 28, Erolzheim
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Hirschweg 14, Erolzheim
  • Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Waldstraße 8, Erolzheim

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Die aktuell gültige Feuerwehrentschädigungssatzung stammt aus dem Jahr 2001. Eine Neufassung mit Anpassung/Erhöhung der Entschädigungssätze und der Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten wurde vorgeschlagen und beschlossen. Anzumerken ist, dass die Satzung im Wesentlichen für die Feuerwehr-Abteilung Edelbeuren gilt, da die Entschädigungen für die Feuerwehr in Erolzheim überwiegend durch den Kreisfeuerwehrlöschverband ausbezahlt werden.
Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.

Ernennung einer Verhinderungsstandesbeamtin für das Standesamt Illertal
Anfang des Jahres wurde mit der Gemeinde Kirchdorf für den Standesamtsbereich eine Vereinbarung über die Verhinderungsstellvertretung abgeschlossen. Von der Gemeinde Erolzheim/Standesamt Illertal wurden für den Standesamtsbezirk Kirchdorf bereits zwei Verhinderungsstellvertreter bestellt. Da zwischenzeitlich die Voraussetzungen für eine Bestellung von Frau Maria Göppel aus Kirchdorf vorliegen, wurde sie als weitere Verhinderungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Illertal bestellt. Damit verfügt auch der Standesamtsbezirk Illertal über zwei Verhinderungsstellvertreter.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Der Vorsitzende informierte, dass aufgrund der Anregung in der Bürgerversammlung die Straßenbeleuchtung im Bereich des Fußwegs nördlich um den Regenrückhalteweiher bei den Schulanlagen und den zum Wohnbaugebiet „Vogelghäule“ führenden Fußwegen überprüft wurden. Zur Verbesserung der Ausleuchtung sollen weitere Straßenleuchten installiert sowie Änderungen bei den bestehenden Leuchten vorgenommen werden. Zusätzlich wurde vom Gemeinderat festgelegt, die Beleuchtung am Rundweg um den Regenrückhalteweiher vom Fußweg zur Hölderlinstraße bis zur Schillerstraße auszubauen.
  • Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Sitzungstermin des Abwasserzweckverbandes Illertal am 29. Juni 2017 und dass die vorgesehene Sitzung des Gemeindeverwaltungverbandes Illertal am 29. Juni 2017 entfällt.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr