Widerspruchsmöglichkeit
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c Soldatengesetz
Auf der Grundlage des § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Erolzheim, Bürgermeisteramt, Marktplatz 7, 88453 Erolzheim zu erklären.