Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 07.06.2023

Parken auf Gehwegen

Bitte nicht auf dem Gehweg parken!

Bei manchen Autofahrern hat sich die Unsitte eingeschlichen, zur Hälfte mit dem Fahrzeug auf Gehwegen zu parken. Dies geschieht meist in der gut gemeinten Absicht, die Fahrbahn für den fließenden Verkehr nicht zu sehr einzuengen.

Dabei bedenken Sie nicht, dass
- Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit dem Fahrrad Gehwege benützen müssen und
- Mütter mit Kinderwagen durch die parkenden Fahrzeuge behindert werden und meistens auf die Straße ausweichen müssen
- das Parken auf Gehwegen nach der Straßenverkehrsordnung eindeutig verboten ist, es sei denn, durch entsprechende Verkehrszeichen wird es ausnahmsweise zugelassen. Dies ist in unserer Gemeinde aber nirgends der Fall.

Wir bitten die Autofahrer um Beachtung.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr