Artikel vom 10.12.2020
Personalauweisgebührenverordnung
Hinweis zur Änderung der Personalauweisgebührenverordnung
Ab 01.01.2021 tritt die Änderung der Personalauaweisgebührenverordnung in Kraft. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,00 Euro. Im Gegenzug entfallen die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identätsausweises (bis zum 31.12.2020: jeweils 6,00 Euro).