Vorsorgemappen
Vorsorgemappen sind nachgefragt - Aus guten Gründen, wie auch die Corona Krise zeigt!
Die von Stadt- und Kreisseniorenrat Biberach herausgegebenen Vorsorgemappen über die Bürgermeisterämter im Landkreis an die Bevölkerung sind mit den Sozial- und Hilfsdiensten im Landkreis abgestimmt. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben genauso wie der neuesten Rechtsprechung. Diese Einheitlichkeit ergibt in der Praxis Vorteile.
Unsere Vorsorgemappe enthält zwei Hauptabschnitte:
a) Wichtige persönliche Daten aufzulisten, die dazu dienen, einen Überblick über ihre Lebenssituation, das Umfeld und die Verpflichtungen gegenüber Angehörigen und Helfern festzuhalten. So können wichtige Informationen eingetragen werden, etwa welche Angehörigen im Notfall verständigt werden müssen, welche Verpflichtungen bestehen oder wer einen Hausschlüssel besitzt, Abbuchungen und Daueraufträge, Versicherungen, Termine u.v.a.
Bei dieser Arbeit können sie auch ihre Schubladen einmal gründlich durchforsten, Ordnung in ihre persönlichen Akten bringen.
b) Die vorsorgenden Verfügungen, die sich aufgliedern in:
1. Mit der Vorsorgevollmacht können sie einen/mehrere gesetzliche Vertreter ihres Vertrauens bestimmen, der ihre Vorstellungen im Bedarfsfall vertritt. Z.B.: den anfallenden Geschäftsverkehr regelt und/ oder bei der Patientenverfügung ihre Wünsche vertritt und durchsetzt. Anhaltspunkte liefert der Vordruck.
2. Falls sie keine Vollmacht erteilen, kann die Bestellung eines „Betreuers“ durch das Amtsgericht notwendig werden. In der Betreuungsverfügung können sie festhalten, wer ihr/e Betreuer werden oder keinesfalls werden soll/en.
3. Die Patientenverfügung legt ihre medizinischen Behandlungswünsche für bestimmte schwerwiegende Situationen fest, falls sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. In Notfällen gewinnt das Selbstbestimmungsrecht besondere Bedeutung. Bei zum Tode führenden Erkrankungen/Situationen kann der Patient auf alle Hilfen der modernen Medizin verzichten, die das Leben verlängern, oder aber auch Leiden und Sterben hinauszögern. Dies ist im Detail vorher festzulegen. Der Vordruck hilft bei dieser wichtigen Entscheidung.
Wenn Sie ins Krankenhaus kommen ist eine der ersten Fragen: Haben Sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Das zeigt den Stellenwert dieser Unterlagen auf.
Trotz vielfältiger öffentlicher Aufklärung ist immer noch der weit verbreitete Irrglaube vorhanden, innerhalb der Familie oder Verwandtschaft könne man sich automatisch gegenseitig vertreten. Nur für Kinder dürfen in einem solchen Fall die Eltern bestimmen, für erwachsene Familienmitglieder und unter Ehepaaren selbst gilt dies nicht. Deshalb sollte jeder ab Volljährigkeit eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben. Also nicht nur betagte Personen. Ohne diese Unterlagen geht in Notsituationen wertvolle Zeit durch gesetzlich zwingende Vorgaben verloren, verursachen Verdruss, Ärger, ja sogar Familienstress.
Wir vom Kreisseniorenrat Biberach wünschen ihnen nicht, dass sie in eine solche Ausnahmesituation geraten.
Daher: Abholung der Mappe in ihrem Rathaus oder in der Ortsverwaltung!