Grabsteinprüfung
Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Grabmale sind in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte. Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Regen, Frost, Hitze), aber auch durch Setzungen ihre Standfestigkeit verlieren. Insbesondere nach dem Winter muß daher die Standfestigkeit der Grabsteine überprüft werden. Dies muß auch dann regelmäßig geschehen, wenn die Grabsteine noch senkrecht stehen und keine erkennbaren Mängel im Gefüge aufweisen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Standsicherheit durch sogenannte Rüttelproben zu überprüfen und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Alle Grabstelleninhaber werden gebeten, ihrer Unterhaltungspflicht nachzukommen und nicht mehr standfeste Grabsteine in Ordnung zu bringen.