Bekanntmachung
Öffentliche BekanntmachungAufstellung des Bebauungsplanes „Helsenäcker II“ in Edelbeuren, Gemeinde Erolzheim Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BaugesetzbuchDer Gemeinderat der Gemeinde Erolzheim hat am 04.04.2017 beschlossen für das Gebiet der Flst.Nr. 253, 328 und der Teilflächen der Flst.Nr. 213, 214, 215/1, 235, 253/3, 305, 313, 329, 330, 331/4 auf der Gemarkung Edelbeuren den Bebauungsplan „Helsenäcker II“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan des Ingenieurbüros Funk vom 23.03.2017 maßgeblich. Gleichzeitig werden für den Geltungsbereich Örtliche Bauvorschriften erlassen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Helsenäcker II“ werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit ca. 20 Bauplätzen geschaffen werden. Dadurch soll entsprechend der großen Nachfrage Wohnbauplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Helsenäcker II“ findet in Form einer Planauflage im Rathaus Erolzheim, Zimmer 6, Marktplatz 7, 88453 Erolzheim während den üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit gegeben sich über die Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Die Stellungnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis Montag, 15. Mai 2017 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Erolzheim, 10.04.2017
Ackermann, Bürgermeister