Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 08.11.2016

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
1.  Das Grundstück Langgasse 31 wurde für den Neubau eines zweigeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäudes zugeteilt. Eine Teilfläche des Grundstücks wird für den vorgesehenen Ausbau der Langgasse zurückbehalten.
2.  Ein Baugrundstück im Baugebiet „Brentenghau II“ wurde zugeteilt.
3.  Mit der Firma Guter GbR wird ein langfristiger Pachtvertrag über die Fläche des bei der Aussiedlerhofstelle am Oberdettinger Weg angelegten Grüngutplatzes geschlossen. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Zufahrt und der Vorplatz zum Grüngutplatz asphaltiert werden.
4.  Der Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 1050/2 in der Jahnstraße wurde beschlossen.

Änderung Bebauungsplan „Hohe Steige
Die Firma Südpack hat von der Gemeinde im Industriegebiet „Hohe Steige“ eine Fläche mit ca. 10 ha erworben, um dort eine betriebliche Erweiterung zu ermöglichen, was am Betriebsstandort Ochsenhausen langfristig nicht möglich ist. Für die auf dem Grundstück vorgesehene Produktion, ein Hochregallager und eine Reststoffverwertung wurde eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, die seit dem 11.02.2010 rechtskräftig ist. Von der Firma Südpack wurde im Jahr 2012 für einen ersten Bauabschnitt der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Die Genehmigung, die auch die Baugenehmigung umfasst, wurde im Jahr 2013 erteilt.

Durch die Veränderung der Marktverhältnisse wurde die geplante Ansiedlung, obwohl sämtliche Genehmigungen bereits vorlagen, unmittelbar vor ihrer Umsetzung gestoppt. Die geplante Ansiedlung soll nun erneut angegangen werden. Die Planungen der Firma Südpack haben sich zwischenzeitlich jedoch geändert.

Bei der verkehrlichen Erschließung soll gegenüber der bisherigen Planung von der Dieselstraße aus nur der Verkehr der Beschäftigten zu den Betriebsparkplätzen führen. Der LKW-Verkehr soll bereits im ersten Schritt über eine neu zu errichtende Zufahrt von der Kreisstraße Richtung Kirchdorf aus abgewickelt werden. Baulich gibt es Änderungen bei der Stellung der Gebäude. Darüber hinaus  ist neben dem Hochregallager, das aus wirtschaftlichen Gründen von bisher 25 Meter erhöht werden soll, vor allem für die bisher nicht in der aktuellen Planung neu vorgesehene Produktion von Folien eine Gebäudehöhe von 35 Metern notwendig.

Für die Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die eine Neuaufteilung der Flächen der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 15 Meter und 12 Meter und die Erhöhung der maximal festgesetzten zulässigen maximalen Gebäudehöhe von 25 Meter auf 35 Meter beinhaltet.

Die Einzelheiten der geplanten Betriebsansiedlung wurden von Vertretern der Firma Südpack im Detail erläutert und durch eine 3-D-Animation veranschaulicht.

Die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes wurden im Detail besprochen und anschließend vom Gemeinderat diskutiert. Die Neueinteilung der Flächen wurde als unproblematisch angesehen. Die vorgesehene Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von 25 auf 35 Meter wurde jedoch kontrovers diskutiert. Diese sowie ein Kompromissvorschlag von 33/30 Metern Höhe wurde vom Gemeinderat schließlich abgelehnt. Es soll an der bisher festgesetzten zulässigen maximalen Gebäudehöhe von 25 Meter festgehalten werden. Eine geringfügige Erhöhung im Rahmen einer Befreiung wurde in Aussicht gestellt.

Da diese Planungsvorgaben Firmenintern vorab diskutiert werden muss, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes sowie die vorgesehene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht beschlossen.

Baugesuche
- Dem Baugesuch auf Erstellung einer Doppelgarage mit Sattel-/Walmdach, Sandweg 3, Erolzheim wurde das Einvernehmen erteilt.

- Die Entscheidung über die Errichtung eines Bauschuttrecyclingplatzes auf dem Grundstück Flst. 1304 wurde aufgrund noch zu klärender Punkte vertagt.

Bewerbung der Grundschule Erolzheim als Referenzschule für Medienbildung
In den neuen Bildungsplänen wird die Medienbildung verbindlich eingeführt. Neben dem Lernen mit Medien (neue wie EDV und Internet) wird auch dem Lernen über Medien (Jugendmedienschutz) ein zentraler Stellenwert eingeräumt. Um das Thema nach und nach in der Schullandschaft einzuführen wurde vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg das Referenzschulmodel entwickelt. Sofern eine Grundschule als Referenzschule anerkannt wird, begleitet das Landesmedienzentrum das Kollegium intensiv auf dem Weg zur Umsetzung im Unterricht und unterstützt Grundschulen bei der Umsetzung und Planung der Anschaffung der notwendigen Ausstattung. Die Referenzschulen geben im Gegenzug interessierten Grundschulen ihre Erfahrungen weiter und erproben Fortentwicklungen.

Die Grundschule möchte sich als Referenzschule für den Landkreis Biberach bewerben. Von der Gemeinde als Schulträger ist hierfür die notwendige notwendige EDV-Ausstattung bereitzustellen und die notwendige Infrastruktur (Verkabelung und anderes) vorzuhalten. Kosten für die notwendige EDV-Ausstattung belaufen sich auf rd. 60.000 € und soll über einen Zeitraum von 3 Jahren angeschafft werden.

Der Gemeinderat beschloss, die Bewerbung der Grundschule als Referenzschule zu unterstützen. Aufgrund der Überlegungen zum Umbau / zur Erweiterung der Grundschule wurde als Vorteil angesehen, dass eine Beratung bezüglich der Verkabelung der Räumlichkeiten und der Ausstattung erfolgt. Jedoch soll im Hinblick auf die Ankündigung des Bundeskultusministeriums, den Bereich der Medien künftig durch Bundesmittel zu finanzieren, die Anschaffungen vorerst auf das Nötigste beschränkt werden.

Übergangsregelung in der Umsatzbesteuerung der Gemeinde
Gerichtlich wurde festgestellt, dass die bisherige Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht rechtskonform erfolgt. Wenn die Gemeinde auf privatrechtlicher Grundlage handelt, würden diese Leistungen grundsätzlich auch der Umsatzsteuer unterliegen. Das Umsatzsteuergesetz wurde entsprechend angepasst, so dass nun jedes Handeln der Gemeinde auf privatrechtlicher Grundlage dem Umsatzsteuerrecht unterliegt. Derzeit sind die Auswirkungen noch nicht abzuschätzen, da es einige Ausnahmetatbestände gibt. Eine Übergangslösung ermöglicht es allerdings, das bisherige Recht bis Ende 2020 anzuwenden. Diese Option muss jedoch vom Gemeinderat beschlossen und dem Finanzamt gegenüber erklärt werden. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Da derzeit keine Maßnahmen in der Planung sind, für die das neue Umsatzsteuerrecht wirtschaftlicher wäre, wurde beschlossen, von der Übergangslösung bis zum Jahr 2020 Gebrauch zu machen. Eine entsprechende Erklärung soll für die Gemeinde sowie für die von der Gemeinde verwaltete Jagdgenossenschaft abgegeben werden.

Bekanntgaben und Verschiedenes
- Sanierung und Aufdimensionierung Regenwasserleitung im Bechtenroter Weg mit Straßensanierung und Bau Rückhaltemulde

Die im September 2015 beantragte Genehmigung für die Sanierung und Aufdimensionierung der Regenwasserleitung im Bechtenroter Weg und Bau der Rückhaltemulde ist zwischenzeitlich eingegangen. Die Maßnahme kann damit durchgeführt werden. Der genaue Terminplan für die Ausschreibung und Bauausführung soll nun mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden.

- Verkehrszählung/- Untersuchung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli die Firma Modus-Consult mit einer Verkehrszählung beauftragt. Die Zählung sollte am 20. Oktober erfolgen. Geplant war, dass diese durch Schüler der Realschule durchgeführt wird. Aufgrund juristischer Bedenken einzelner Eltern in Bezug auf Kinderarbeit musste nach anwaltlicher Prüfung die Zählung durch die Schüler abgesagt werden. Die Verkehrszählung wird daher auf das Frühjahr 2017 verschoben. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Verkehrszählung durch Vereine durchführen zu lassen.

- Bau Ampelanlage Kreuzung Markplatz/Kellmünzer Straße
Der Vorsitzende informierte, dass die Arbeiten zwischenzeitlich aufgenommen wurden. Mit der Fertigstellung der Anlage kann, wenn alles nach Plan läuft, Mitte November gerechnet werden.

- Breitbandausbau
Der Vorsitzende informierte, dass über den im Frühjahr gestellten Förderantrag für den interkommunalen Breitbandausbau durch den die Teilorte Edelbeuren, Bechtenrot und Dietbruck angeschlossen werden sollen, immer noch nicht entschieden ist. Im Bereich der Abwasserleitungstrasse von Erolzheim nach Kirchdorf ist die Mitverlegung eines Leerrohrs mit Glasfaseranschluss vorgesehen. Aufgrund des Baufortschritts beim Abwasserleitungsbau wurde ein Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt, die zwischenzeitlich erteilt wurde. Damit kann die Leitungsverlegung förderunschädlich begonnen werden. Über den Antrag ist allerdings immer noch nicht entschieden. Mit einer Entscheidung kann frühestens Anfang Dezember gerechnet werden.

Sobald diese Entscheidung vorliegt, kann die weitere Planung und Ausschreibung des Ausbaus erfolgen. Der vorgesehene Ausbau, der eine Ausschreibung bereits diesen Sommer vorsah, verzögert sich daher entsprechend.

Bürgerfragen
Von zwei anwesenden Bürgern wurden Fragen zum Bauvorhaben der Firma Südpack und den beantragten Änderung der Gebäudehöhe durch Bebauungsplan gestellt.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
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