Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 28.05.2020

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2020

Vor Einstieg in die Tagesordnung berichtete der Vorsitzende über die Entwicklungen seit der letzten Sitzung am 11. Februar im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die gestiegene Zahl der Infizierten verursachte das Herunterfahren des gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Lebens. Soziale Kontakte waren und sind zu meiden, Schulen und Kindergärten sowie öffentliche Einrichtungen wurden geschlossen. Sämtliche Veranstaltungen wurden abgesagt, so auch die Jahreshauptversammlungen der Vereine. Wegen der Sicherheitsrelevanz wurden bei der Feuerwehr alle Fortbildungen und Schulungen abgesagt, um den Einsatzdienst zu gewährleisten.

Folgenden Fallzahlen in unserer Gemeinde:

  • 5 Infizierte
  • 26 Kontaktpersonen, d. h. Personen, die mit einer infizierten Person in Kontakt waren und die Möglichkeit besteht, dass diese sich infiziert hat.

Infizierte wie Kontaktpersonen wurden von der Gemeinde per Bescheid unter häusliche Quarantäne gestellt. Bundesweit ist eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen – so auch bei uns. Die letzte Mitteilung des Gesundheitsamts ging Ende April ein. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, die Verbreitung eine sehr dynamische Entwicklung hat.

Der Vorsitzende verwies darauf, dass das sich Herunterfahren der Wirtschaft auch auf die Finanzen der Gemeinde auswirken wird. Neben der Gewerbesteuer werden die gemeindlichen Steueranteile an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer rückläufig sein und sich langfristig auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich ergeben. Vom Land wurde deshalb eine Soforthilfe gewährt, die Mindereinnahmen und Mehrausgaben abfedern soll. Bisher wurden an die Gemeinde zwei Zahlungen mit insgesamt 41.560,00 € geleistet.

In der Zeit seit der letzten Gemeinderatssitzung wurde über dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten im Wege des Umlaufverfahrens Beschluss gefasst. Dabei wurde dem Gemeinderat der Sachverhalt einschließlich Beschlussantrag per Mail übermittelt. Folgende Beschlüsse wurden so gefasst:

  • Die Ersatzbeschaffung der EDV-Ausstattung für das Rathaus wird beim kommunalen Rechenzentrum ITEOS zum Angebotspreis von 49.595,00 € vorgenommen.
  • Die Gemeinde erwirbt für den im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung durch den Zweckverband Iller-Riß zwischen Edelbeuren und Dietbruck vorgesehenen asphaltierten Ausbau des Weges die notwendige Teilfläche des Grundstücks Flst. 3567/0 (Teilstück Waldwirtschaftsweg im Eigentum des Landes) mit ca. 1.000 m².
  • Bei der Realschule werden die ursprünglich beschlossenen und teilweise montierten Fassadenplatten wegen optischer Mängel durch neue, farblich gleiche jedoch höherwertigere, ersetzt. Für die Gemeinde entstehen hierdurch keine Mehrkosten.
  • Bei der Baumaßnahme Umbau und Erweiterung Grundschule wurden folgende Gewerke an den jeweils günstigsten Bieter vergeben:
    · Gewerk Garderoben an die Firma Kocher, Seekirch zum Angebotspreis von 15.548,00 €.
    · Gewerk Kücheneinrichtung an die Firma Schraivogel, Ochsenhausen zum Angebotspreis von 15.976,00 €.
    · Beschriftung des Schulgebäudes beim Haupteingang und auf der Südwestseite entsprechend dem einheitlichen Konzept der Gemeinde an die Firma Südlicht, Althegnenberg zum Angebotspreis von 2.811,00 €.
  • Dem vorgelegten Konzept zur farblichen Gestaltung der Fassade der Grundschule, das eine in Natur-/Erdfarbtönen farblich abgesetzte Gestaltung der Baukörper vorsieht, wurde zugestimmt.
  • Aufgrund von Problemen  bei der Stellenbesetzung des neu gebildeten Gutachterausschusses für den östlichen Landkreis Biberach wegen der Corona-Pandemie, wurde der Verschiebung des Termins zur Übernahme der Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Erolzheim durch diesen vom 01.06.2020 auf 01.01.2021 zugestimmt.
  • Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der Gemeinde Erolzheim an der Weiterführung des „Aktionsprogramms zur Sanierung oberschwäbischer Seen“ für weitere fünf bis 2025 zu.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Dem Abschluss eines Erbbauvertrages mit der Firma Halder & Veit sowie Herrn Roland Gross zur Übertragung des Grundstücks Gärtnergasse 3/5 und des Ausgedinghauses wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Vertrag dem Landratsamt Biberach zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorzulegen sowie den Vertrag notariell zu beurkunden (dies ist bereits am 18. Februar erfolgt).

Kommunale Beteiligung an der Netzte BW GmbH
Herr Florian Katein, Kommunalberater der Netze BW GmbH, erläuterte dem Gemeinderat, dass die Netze BW GmbH allen Gemeinden, in denen sie Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes ist, eine Beteiligung am Unternehmen anbietet. Der Aufsichtsrat der Netze BW wird hierfür um zwei Sitze erweitert. Mit der Beteiligung der Kommunen soll die traditionelle Partnerschaft, besonders auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit bei der Energiewende gefördert werden. Die Mindestbeteiligung beträgt aus aktionärsrechtlichen Gründen 200.000,00 €, die maximale Beteiligung der Gemeinde Erolzheim, die sich am Strombezug in der Gesamtgemeinde orientiert, beträgt rund 1.100.000,00 €. Für die Beteiligung garantiert die EnBW eine Bruttorendite von 3,6 %. Nach Abzug der Verwaltungskosten und der hierauf anfallenden Steuern beträgt die Rendite je nach Steuersatz zwischen 2,2 % und 2,6 %. Eine hundertprozentige Rückzahlung der gemeindlichen Beteiligung ist gewährleistet.

Nach ausführlicher Diskussion wurde vorbehaltlich der Bestätigung der Rechtsaufsicht, dass in den folgenden Jahren für Investitionen weitere Kredite genehmigt werden können, eine Beteiligung mit 1 Mio. an der Netze BW GmbH beschlossen. Die Beteiligung ist im Haushaltsplan veranschlagt und bedarf zusätzlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Baugebiet Helsenäcker II
- Festlegung Kaufpreis

- Festlegung Vergabekriterien und wesentliche Kaufvertragsbestimmungen

Der Grundstückskaufpreis wurde anhand der vorliegenden Kosten kalkuliert. Umgelegt werden unter anderem die Kosten für den Grunderwerb, Grunderwerbssteuer, die notwendigen Nebenleistungen wie Baugrunduntersuchung oder orientierende abfalltechnische Erkundung. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für Vermessung und Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser einschließlich Kontrollschacht.

Die Kalkulation wurde vom Gemeinderat genehmigt und der kostendeckende kalkulierte Kaufpreis wurde festgesetzt mit 145,00 €/m².

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die Bauplatzzuteilung wurden die bisher angewandten Vergabekriterien zur Bauplatzvergabe für das Baugebiet Helsenäcker II neu gefasst. Um den Vorgaben zu genügen kommt künftig ein Punktesystem zur Anwendung, das jeweils zur Hälfte soziale Kriterien (Familienstand, Anzahl und Alter der im Haushalt lebenden Kinder und Behinderung/Pflegegrad) und zur Hälfte ortsbezogene Kriterien (Wohnsitz bzw. Berufstätigkeit und ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde) berücksichtigt und gewichtet. Die im Detail vorgestellten Kriterien wurden vom Gemeinderat genehmigt und beschlossen.

Für die Vergabe der Bauplätze wird das von der Gemeinde neu eingesetzte Onlineprogramm „Baupilot“ verwendet. Im Programm enthalten sind Informationen und Details zum Baugebiet und den einzelnen Bauplätzen. Über dieses Programm ist auch die Online-Bewerbung möglich. Die beschlossenen Vergabekriterien werden nun ins Programm eingearbeitet. Nach Abschluss erfolgt eine detaillierte Information über die Möglichkeit der Bewerbung zu den Vergabekriterien.

Breitbandausbau
- Festlegung Kostenersatz für Hausanschlüsse

Von der Gemeinde Erolzheim wurde ein Breitbandnetz von Kirchdorf über Erolzheim bis Edelbeuren verlegt. Der Landkreis Biberach baut nun ein kreisweites Backbone-Netz auf und schließt hierfür an das gemeindliche Breitbandnetz an.

Der Anschluss erfolgt in Edelbeuren am Kabelverzweiger bei der Bushaltestelle „Schlößle“. Von dort aus wird die Leitung entlang der Kreisstraße Richtung Gutenzell und weiterführend bis Laupheim verlegt. Die Gemeinde wird entlang der Trasse im Straßen- und Gehwegbereich Leerrohre für künftige Glasfaserhausanschlüsse für ca. 10 Gebäude mitverlegen. Für die jeweiligen Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, ein Leerrohr oder ein Leerrohr mit Glasfasereinzug und Anschlussbox im Gebäude herstellen zu lassen. Hierfür wurden die Kostenersätze (ab Grundstücksgrenze bis ins Gebäude) wie folgt festgelegt:
1. Leerrohr                    1.390,00 € (bis 10 Meter)
2. Glasfasereinzug        940,00 € (bis 10 Meter)
(Leerrohr mit Glasfasereinzug gesamt 2.330,00 €)
3. Bei mehreren Wohneinheiten im Gebäude für jede weitere Wohneinheit nach Aufwand.

Die ausführende Firma Leonhard Weiß wird zur Abstimmung auf die Grundstückseigentümer zugehen und, sofern ein entsprechender Anschluss gewünscht ist, einen Hausanschluss- und Gestattungsvertrag mit diesen abschließen.

Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde das Einvernehmen erteilt:

  • Änderung der Lage des Abluftschornsteins sowie neue Überdachung des Bio-Filters auf dem Grundstück Flst. 1090, Einsteinstraße 10.
  • Erweiterung der Schleppgauben auf der Ostseite des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses (Wohnung im Dachgeschoss) auf dem Grundstück Flst. 312/29, Schloßstraße 2.
  • Der Bauvoranfrage auf Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. 3969, Krummäcker 1. Da das Vorhaben im Außenbereich geplant ist jedoch unter dem Vorbehalt der landwirtschaftlichen Privilegierung.
  • Der Bauvoranfrage auf Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes mit Einbau einer Wohnung auf dem Grundstück Flst. 189/1, Rotweg 9.

Der Gemeinderat wurde über folgende Baugesuche bei denen das Einvernehmen aufgrund Fristablauf als erteilt gilt, informiert (Baugesuche die nur geringfügige unwesentliche Änderungen vorsehen bzw. dem Bebauungsplan entsprechen):

  • Ausbau der Garage zum Kinderzimmer auf dem Grundstück Flst. 3650, St.-Hubertus-Straße 21
  • Anbau an bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Flst. 62/2, Mittelgasse 21
  • Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage auf dem Grundstück Flst. 3798/6, Hirschweg 6

Elternbeiträge Kindergärten und Beiträge Verlässliche Grundschule
- Erlass für Zeiträume der angeordneten Schließung der Einrichtungen

Seit 17. März 2020 sind die örtlichen Kindergärten geschlossen und die Betreuungsangebote an der Grundschule eingestellt. Entsprechend der Empfehlung der kommunalen- und kirchlichen Landesverbände wurde die Erhebung der Gebühren für die Betreuungsangebote für die Monate April und Mai ausgesetzt. Dies bisher unter dem Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung über die Erhebung. Vom Gemeinderat wurde dem Aussetzen der Gebühr zugestimmt und der Erlass der Elternbeiträge für den Monat April beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt, bei Gewährung weiterer finanzieller Ausgleichsbeträge für Folgemonate und entsprechend den Empfehlungen des Gemeindetags dem Erlass der Gebühren für diesen Monat durch die Kindergarten zuzustimmen. Diese Regelung soll entsprechend für die Gebühren der verlässlichen Grundschule und das Betreuungsangebot des Fördervereins der Grundschule Erolzheim analog angewendet werden. Ausgenommen vom Erlass ist jedoch die Notfallbetreuung, bei der entsprechend dem Betreuungsumfang Gebühren erhoben werden.

Zuschuss an den Sportverein Erolzheim e. V. zu Regenerationsmaßnahmen auf den Sportplätzen
Der Sportverein möchte in diesem Jahr bei seinen Sportplätzen in der Jahnstraße (Hauptplatz und Trainingsplatz) und beim Faustballplatz bei den Schul- und Sportanlagen Regenerationsmaßnahmen durchführen. Beim Trainingsplatz ist wegen der durch Senkungen vorhandenen Unebenheiten zusätzlich das Aufbringen von Ausgleichsmaterial. Die Gesamtkosten für alle drei Sportplätze belaufen sich auf 22.700,00 €. Entsprechend den Vereinsförderrichtlinien wurde dem Sportverein für die grundlegende Sanierung der Sportplätze ein Zuschuss mit 30 % der Kosten, maximal 6.812,00 € gewährt. Da Antragsfrist im Herbst für das Folgejahr ist, wurde aufgrund der aktuell nicht absehbaren Entwicklung der Gemeindefinanzen festgelegt, die Mittel 2021 im Haushaltsplan einzustellen und auszubezahlen.

Bekanntgaben und Verschiedenes
- Bodenbelag Grundschule
Ursprünglich war vorgesehen, den Bodenbelag in den nicht zum Umbau vorgesehen Räumen im Bestandsgebäude der Grundschule zu belassen. Vom Gemeinderat wurde festgelegt, auch in diesen Räumen neue Bodenbeläge zu verlegen. Die Mehrkosten belaufen sich auf 45.000,00 €. Die Maßnahme liegt trotz der Mehrkosten im Kostenrahmen.

- Breitbandausbau Bechtenrot
In Bechtenrot konnten einzelne Gebäude noch nicht mit schnellem Internet versorgt werden. Grund hierfür war, dass ein Kabelverzweiger zwar mit einem Leerrohr angeschlossen, das notwendige Kabel jedoch bei der Ausbaumaßnahme nicht eingezogen wurde. Dies wurde zwischenzeitlich nachgeholt. Die Kosten belaufen sich auf rund 5.500,00 €. Ab voraussichtlich KW 24 können die bisher noch nicht angeschlossenen Haushalte versorgt werden.

- Nutzung Mehrzweckhalle durch Realschule
Von der Realschule sind für den Schulbetrieb nach den Pfingstferien die Klassen zu halbieren. Dadurch kommt die Schule an ihre räumlichen Grenzen und fragt die Nutzung der Mehrzweckhalle für Unterrichtszwecke an. Der Gemeinderat stimmte dem bis vorerst zu den Sommerferien und mit Vorrang vor einer eventuellen künftig zulässigen Nutzung durch Vereine zu.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr