Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 25.06.2020

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 16. Juni 2020

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Die Veräußerung des Baugrundstücks Flst. 2315/39 im Mischgebiet „Bastelweg II“ wurde beschlossen.

Baugesuche
Der Bauvoranfrage auf Abbruch des stillgelegten landwirtschaftlichen Gebäudes und auf Neubau eines zweistöckigen Wohnhauses auf dem Grundstück Erolzheimer Straße 4/2, Edelbeuren wurde zugestimmt.

Vergabekriterien Baugebiet Helsenäcker II
Bei den Zugangsvoraussetzungen zur Bauplatzvergabe wurde festgelegt, dass bei Bewerbern mit vorhandenem Wohneigentum oder einem bebaubaren Wohnbaugrundstück diese berücksichtigt werden, wenn sie dies innerhalb einer Frist von 5 Jahren seit Zuteilung des Baugrundstücks veräußern. Bei Nichteinhaltung wird auf den Grundstückskaufpreis eine Nachzahlung von 50 % des Kaufpreises erhoben. Bezüglich der geförderten Eigennutzung des Gebäudes wurde festgelegt, dass das Gebäude nach Bezugsfertigkeit in einem Zeitraum von 5 Jahren nicht weiter veräußert werden darf. Anderenfalls wird auf den Grundstückskaufpreis eine Nachzahlung von 50 % des Kaufpreises erhoben.

Die Vergabekriterien sind abschließend geregelt. Die Baugrundstücke werden nun ausgeschrieben. Auf nachfolgende Veröffentlichung wird verwiesen.

Breitbandausbau
- Auftrag zur Überarbeitung Ausbauplan

Die bisherige Förderung des Breitbandausbaus erfolgt durch das Land mit einer effektiven Förderung von ca. 50 %. Künftig erfolgt eine Bundesförderung mit Kofinanzierung durch das Land, bei der bis zu 90 % der Kosten gefördert werden. Ein geförderter Ausbau wäre beispielsweise möglich im Bereich der Schulen und in Gewerbegebieten. Voraussetzung ist eine aktuelle Markterkundung, die nicht älter als 3 Jahre sein darf und bereits durch die Verwaltung beauftragt wurde. Hierbei werden die Telekommunikationsunternehmen verbindlich abgefragt, ob ein Ausbau durch diese innerhalb der nächsten 3 Jahre erfolgt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann ein geförderter Ausbau durch die Gemeinde vorgenommen werden. Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass der Breitbandausbauplan den aktuellen Vorgaben des Bundes entspricht. Gegenüber dem vorliegenden Ausbauplan der Gemeinde haben sich Änderungen bei den Ausbaustandards ergeben, sodass dieser angepasst werden muss. Leistungen in diesem Zusammenhang sind mit 100 % förderfähig. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bereits mit dem Maximalbetrag von 50.000,00 € bewilligt. Die Verwaltung wurde daher ermächtigt, nach Einholung von Angeboten die Ingenieurleistungen zur Überarbeitung/Anpassung des Breitbandausbauplanes zu beauftragen.

Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über die Lockerungen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und die erfolgten Öffnungen von Einrichtungen wie Sporthalle, Dorfgemeinschaftshaus Edelbeuren, Außensportanlagen und örtliche Buden. Diese können nach Maßgabe der hierzu angegangenen Verordnungen und unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsvorgaben wieder genutzt werden.

Das Heimatfest muss aufgrund der Vorgaben und Einschränkungen nach Abstimmung mit den Beteiligten leider abgesagt werden.

Erste finanzielle Auswirkungen zeichnet sich auch bei der Gemeinde ab. Nach der Mai Steuerschätzung wird der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um rund 225.000,00 € geringer ausfallen als geplant. Noch nicht absehbar sind die Auswirkungen auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer. Langfristig werden auch die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich rückläufig sein. Die letzten Jahre waren von stetig steigenden Steuereinnahmen und der Frage der Finanzierung neuer oder ausgeweiteter Aufgaben geprägt. Jetzt, in Zeiten der Rezession ist es Aufgabe, den vorhandenen Standard aufrechtzuerhalten. Auch die Gemeinde Erolzheim wird hierbei auf die Unterstützung von Bund und Land angewiesen sein.

Der Vorsitzende informierte, dass durch das Kommunalamt die Gesetzmäßigkeit der Beteiligung der Gemeinde an der Netze BW bestätigt wurde. Genehmigt wurde die hierfür vorgesehene Kreditaufnahme und es wurde bestätigt, dass diese auf künftige Genehmigungen von Krediten keine Auswirkungen hat, da sie die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht einschränkt (Zinsaufwand ist wesentlich geringer als die garantierte Dividende). Damit sind die Voraussetzungen für die Beteiligung erfüllt, sodass die entsprechenden Verträge abgeschlossen werden.

Der Vorsitzende informierte über vermehrten Vandalismus im Bereich der Grundschule, Realschule und Sporthalle. Die Außenanlagen bzw. Schulhöfe sind vermehrt mit Scherben und Abfall verschmutzt. Teilweise liegen Beschädigungen vor. Der letzte Vorfall ereignete sich am Wochenende vom 12. – 14. Juni. Im Schulhof der Realschule waren Scherben verteilt und erhebliche Verschmutzungen vorhanden. Abfalleimer und Wände im überdachten Eingangsbereich der Realschule wurden mit roter Farbe besprüht. Der Bauzaun im Baustellenbereich wurde geöffnet, Dämmplatten entfernt und im Schulhof und dem überdachten Eingangsbereich angezündet, was zu entsprechenden Beschädigungen geführt hat. Darüber hinaus wurde das Schulgebäude betreten und dort Vandalismus begangen. Aufgrund der Häufung der Vorfälle sollen nun Möglichkeiten von der Sperrung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit bis hin zur Videoüberwachung überprüft und im Gemeinderat beraten werden.

Rathaus Anschrift

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  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

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