Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 14.10.2016

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 04.10.2016

Antrag auf Aufnahme ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die Teilorte Edelbeuren, Bechtenrot und Dietbruck
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) möchte das Land den ländlichen Raum stärken und dem demographischen Wandel anpassen. In den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können sowohl kommunale wie auch private Investitionen bezuschusst werden. Förderfähig sind beispielsweise kommunale Projekte wie Gemeinschaftseinrichtungen und private Maßnahmen wie Sanierungen oder die Umnutzung von ehemaligen Wohn- und Ökonomiegebäuden für eine wohnbauliche Nutzung.
Um ins ELR-Programm aufgenommen zu werden muss von der Gemeinde ein Aufnahmeantrag gestellt werden, der eine Bestandsaufnahme beinhaltet. Der damit beauftragte Städteplaner und Architekt Roland Groß, Altshausen stellte in der Sitzung die von ihm durchgeführte Bestandsaufnahme vor, bei der in Edelbeuren, Bechtenrot und Dietbruck vor allem durch auslaufende bzw. leerstehende Hofstellen sowie Gebäude mit Sanierungsbedarf sich ein Entwicklungspotenzial ergibt.
Im Mitteilungsblatt wurde über den beabsichtigten Aufnahmeantrag und über Fördermöglichkeiten von privaten Maßnahmen informiert, worauf sich bereits Interessenten mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung gesetzt haben und erste Maßnahmen zur konkreten Förderung im Rahmen des Aufnahmeantrags mitbeantragt werden sollen.
Der Gemeinderat beschloss aufgrund der Bestandsaufnahme und der Rückmeldungen von Grundstückseigentümern einen Aufnahmeantrag ins ELR-Programm zu stellen. Über den Ende Oktober zu stellenden Antrag wird im Frühjahr 2017 entschieden. Die grundsätzliche Aufnahme der Gemeinde ist Voraussetzung für die Bewilligung von Zuschüssen für die beantragten Maßnahmen der einzelnen Grundstückseigentümer. Bei einer grundsätzlichen Aufnahme der Gemeinde in das Förderprogramm wird die Verwaltung anschließend über die Möglichkeit der künftigen Förderung von privaten Maßnahmen detailliert informieren.

Gemeindewald
- Forsteinrichtungsplan 2016-2025

Bereits vor der Sitzung führte der Gemeinderat einen Waldbegang mit Herrn Revierförster Rolf Kunzmann durch, um sich vor Ort ein Bild über den gemeindlichen Wald und dessen Zustand zu verschaffen. Dort informierte sich der Gemeinderat über den Waldaufbau, die Standortbedingungen, insbesondere vorhandenen Waldböden, das derzeitige Baumartenverhältnis, den Altersklassenaufbau, Einzelheiten zur Naturverjüngung und weiteres. In der Sitzung wurde vom Leiter der Betriebsstelle Ochsenhausen, Herrn Moosmayer und dem Forsteinrichter des Gemeindewaldes, Herrn Kaphegyi der Forsteinrichtungsplan für die Jahre 2016-2025 vorgestellt. Mit der Planung wird der gesetzlichen Anforderung nach einer nachhaltigen und planmäßigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Rechnung getragen. Nachfolgend einige interessante Zahlen aus dem Werk:
•    Waldfläche: 125,6 ha  Holzbodenfläche: 119,9 ha

•    Vollzug Holzeinschlag die letzten 11 Jahre    17.265 Fm
          Davon:
         zufällige Nutzungen (Sturm, Käfer):       4.268 Fm (25%)
         Zufällige Nutzungen 1995-2004:         53%

•    Betriebsergebnis im Durchschnitt (Einnahmen – Ausgaben):     
      57.052,- € pro Jahr

•    Planung Holzeinschlag 2016-2025:     14.466 Fm
      Planung letztes Jahrzehnt:                   14.500 Fm

•    Jungbestandspflege Vollzug:      33,1 ha  
      (Zweidrittel durch Selbstwerber und Schulklassen, ein Drittel durch Unternehmer)

•    Wege: sind ordentlich, Verbesserung eines Weges im Distr. Brünnele ist geplant

•    Jagd: Die Verbissbelastung ist zurückgegangen, die Intensität der Jagd sollte auf keinen Fall verringert werden.

Der Forsteinrichtungsplan 2016 - 2025 wurde vom Gemeinderat anschließend genehmigt.

Bekanntgaben und Verschiedenes
- Sanierung mittleres Grabfeld
Der Vorsitzende informierte, dass mit den Sanierungsarbeiten auf dem Friedhof Mehrkosten entstehen. Zum einen durch die notwendige Angleichung der Unebenheiten des Hauptweges vom Haupteingang in Richtung Leichenhalle sowie durch die notwendige gesonderte Abfuhr von vorgefundenem Ziegelmaterial. Wie zwischenzeitlich herausgefunden werden konnte, handelt es sich dabei um Überreste der ehemaligen Friedhofsmauer, die aus der Zeit stammt, als der Friedhof noch kleiner war und sich eine Mauer am Rand des bestehenden Fußweges bei der neu errichteten Wasserstelle befand.

- Erschließung Baugebiet „Brentenghau II“
Der Vorsitzende informierte, dass sich die Arbeiten der Erschließung des Baugebiets aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeitern der beauftragten Firma verzögern, so dass der Fertigstellungstermin Ende Oktober 2016 nicht eingehalten werden kann. Trotz mehrmaliger Fristsetzung kann die Baufirma derzeit keinen verbindlichen Fertigstellungstermin nennen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Erschließungsarbeiten wohl um mehrere Wochen verzögern.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden noch folgende Themen angesprochen:
- Neubau Ampelanlage Kreuzung beim Marktplatz
Auf Nachfrage des Gemeinderats, weshalb die Ampelanlage nicht wie angekündigt ab 26. 09.2016 installiert wurde, erklärte die Verwaltung, dass laut Straßenamt die Baufirma die Arbeiten vorauss. 2 Wochen später, ab vorauss. dem 10. Oktober, aufnehmen wird.

- Wertstoffhof
Es wurde über Beschwerden berichtet, dass beim Wertstoffhof Anlieferer durch Personen belästigt wurden, die die angelieferten Wertstoffe zur eigenen Verwertung/Verwendung mitnehmen möchten. Von Seiten der Gemeinde/Verwaltung kann hier nichts unternommen werden. Beim Wertstoffhof handelt es sich um eine Kreiseinrichtung. Maßnahmen wie Platzverweise und ähnliches können durch den Betreiber bzw. das Personal vor Ort erteilt werden. Bei Belästigungen im angrenzenden öffentlichen Straßenraum wird angeraten, die Polizei zu verständigen.

- Beschädigung Keplerstraße durch abgestellten LKW-Auflieger
Es wurde berichtet, dass an der Keplerstraße durch die Stützfüße eines abgestellten LKW-Aufliegers der neue Fahrbahnbelag beschädigt wurde. Die Verwaltung wird dieser Sachbeschädigung nachgehen und ggf. eine notwendige Instandsetzung des Straßenbelags gegen Kostenersatz durch den Verursacher veranlassen.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

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