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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 09.01.2020

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2019

Vertrag mit dem Landratsamt Biberach – Kreisforstamt zur Übernahme des Forstlichen Revierdienstes im Gemeindewald und Vollmacht zum Holzverkauf
Die Gemeinden im Landkreis hatten seit jeher den kompletten Verkauf von Holz einschließlich Fakturierung dem staatlichen Forstamt bzw. später dann dem Landratsamt Biberach – Kreisforstamt übertragen. Auf Grund einer Beschwerde von Interessenverbänden der Sägeindustrie wurde im Jahr 2012 ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, in dessen Folge es nun zu einer Umstrukturierung kommt. Die Forstneuorganisation soll am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Im Landkreis Biberach kommt dabei das sogenannte „Kooperationsmodell“ zum Tragen. Dies bedeutet, dass der Landkreis über das Kreisforstamt ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die Kommunal- und Privatwälder im Landkreis anbieten wird. Der Holzverkauf wird ebenfalls vom Landratsamt durch die hierfür separat eingerichtete Holzagentur angeboten. Dieses Modell wird von den meisten Landkreisen im Land verfolgt, um die sehr vertrauensvolle, zuverlässige und gute Zusammenarbeit fortzusetzen.

Herr Hubert Moosmayer, künftiger Leiter des Kreisforstamtes stellte dem Gemeinderat die Neuorganisation vor. Der Gemeinderat beschloss den Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald abzuschließen und der Holzagentur des Landkreises Biberach die Vollmacht zur Übernahme des Holzverkaufes zu erteilen.

Sanierung Realschule
- Festlegung Umfang Bodenbelagsarbeiten

Bei der Realschulsanierung wurde für die Bodenbelagsarbeiten festgelegt, dass alle im Altbau verlegten Linoleumbodenbeläge durch Kautschukböden ersetzt werden und die Farbgestaltung stockwerksweise variiert. Die Natursteinfliesenbeläge in den Fluren sollten erhalten bleiben.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass einige der Fliesen und Sockelfliesen beschädigt sind bzw. im Rahmen der Baumaßnahme beschädigt wurden. Ersatzfliesen sind nicht mehr erhältlich. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag des Architekturbüros Elger, die Flure ebenfalls mit Kautschukböden zu belegen. Zugestimmt wurde auch, dass die ursprünglich nur auf einer Seite des Flurs vorgesehenen Schrammbords (widerstandsfähiger und pflegeleichter als Putz) im Hinblick auf den langfristigen Unterhalt auf beiden Seiten ausgeführt werden. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 87.000,00 €. Unter Berücksichtigung der bisherigen Vergaben und Nachträge liegt die Maßnahme im Kostenrahmen.

Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller
- Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Regionalplan ist eine zusammenfassende überörtliche Leitvorstellung zur Ordnung und Entwicklung der Verbandsregion Donau-Iller und maßgebend für die Bereiche Siedlung, Verkehrswesen, Wirtschaft und Freiraum. Nach mehreren Teilfortschreibungen plant der Regionalverband Donau-Iller eine Gesamtfortschreibung. Im Rahmen des Verfahrens hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Ausweisungen abzugeben. Nach Beratung im Gemeinderat erfolgt dies zu folgenden Bereichen:

  • Ausweisung eines Gebiets für Naturschutz und Landschaftspflege im Westen von Erolzheim:
    Die Ausweisung erfolgt teilweise in Bereichen, die für eine wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde vorgesehen sind. Eine entsprechende Rücknahme wird beantragt.
  • Ausweisung eines regionalen Grünzugs im Osten von Erolzheim:
    Durch die Ausweisung des regionalen Grünzugs bis fast an die bebaute Ortslage ist eine vorgesehene bauliche Entwicklung und Ortsumfahrung (vergleiche nachfolgenden Punkt Verkehr) im Osten von Erolzheim nicht möglich. Eine Rücknahme wird beantragt.
  • Ausweisung eines Gebiets für Naturschutz und Landschaftspflege über den gesamten Teilort Edelbeuren:
    Über den gesamten Ortsteil Edelbeuren (bebaute Ortslage und künftige im Flächennutzungsplan bereits enthaltene Baugebiete) sind als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen. Eine Berichtigung/Änderung wird beantragt.
  • Verkehr:
    Neben der starken Verkehrsbelastung durch die durch die Gemeinde führenden Landstraßen L299 und L260 wurde von der Gemeinde Erolzheim ein Verkehrsgutachten mit Verkehrszählung bei der Firma Modus Consult beauftragt. Dies gelangt zu dem Ergebnis, dass im Ortskern des Hauptorts Erolzheim ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 12.000 Fahrzeugen vorhanden ist. Der Schwerlastverkehrsanteil beträgt 7 %. Deshalb wird eine Umfahrung von Erolzheim angestrebt. Die Aufnahme einer Ortsumfahrung in den Regionalplan wird beantragt.

Bebauungsplan Helsenäcker III
- Aufstellungsbeschluss im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“

Das Bebauungsplangebiet Helsenäcker III schließt an das aktuell erschlossene Baugebiet Helsenäcker II in Edelbeuren an. Durch den neuen Bebauungsplan soll der künftige Bedarf an Wohnbauflächen durch die Schaffung von ca. 25 Bauplätzen gedeckt werden.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Helsenäcker III“ gem. § 13 a und § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen (auf die nachfolgend öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen).

Bebauungsplan Brentenghau III
- Aufstellungsbeschluss im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“

Nach wie vor besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauplätzen im Hauptort Erolzheim. Die kommunalen Bauplätze im Baugebiet Brentenghau II sind seit Frühjahr 2018 alle veräußert und überwiegend auch schon bebaut. Deshalb soll südlich des Baugebiets Brentenghau II eine Erweiterung erfolgen, durch die ca. 33 Bauplätze erschlossen werden können. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Brentenghau III“ gem. § 13 a und § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen (auf die nachfolgend öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen).

Baugesuche
Dem Baugesuch auf Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Berggasse 30 wurde das baurechtliche Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach endgültiger Klärung der Gestaltung der Verkleidung des Carports die ebenfalls notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.

Friedhof
- Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

- Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Auf Grund vorzunehmender Änderungen und Anpassungen wurde die Neufassung der Friedhofssatzung aus dem Jahr 1997 (mit den seither vorgenommenen Änderungen) in Anlehnung an die Mustersatzung des Gemeindetags vorgeschlagen. Darüber hinaus wurden folgende, örtliche Regelungen betreffende Änderungen eingearbeitet:

  • Änderung der Ruhezeit bei Urnengräbern (bisher 25 Jahre, neu 20 Jahre) und bei Urnenwahlgräbern (bisher 30 Jahre, künftig 25 Jahre).
  • Gestaltung der Gräber:
    Die bisher eingeräumte Möglichkeit zur Abdeckung von Erdgräbern bis max. 42 % der Grabfläche wird in der Satzung aufgenommen. Auf Grund von Vorgaben des Gesundheitsamtes ist eine größere Abdeckung nicht möglich.
    Die Gestaltung von Urnengräbern in den dafür vorgesehenen Friedhofsteilen wird freigestellt, d. h. ob und in welcher Form ein Grabstein angebracht wird, eine Bepflanzung oder vollständige Abdeckung des Grabfeldes erfolgt und weitere Gestaltungsmöglichkeiten sind freigestellt.
  • Regelung zum Ablegen/Abstellen von Blumen/Gegenständen bei den Urnenwänden.
  • Das Ermöglichen von Holzeinfassungen bei Erdgräbern bis zur endgültigen Gestaltung des Grabes.
  • Für Auswärtige wird bei den Friedhofsgebühren ein Zuschlag erhoben. Es wurde die Regelung aufgenommen, dass nicht als Auswärtiger gilt, wer wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Alterspflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung seinen Wohnsitz nach auswärts verlegt hat.

Da der Kalkulationszeitraum der Friedhofsgebühren endet, wurden diese unter Fortschreibung der Kosten bis Ende 2022 neu kalkuliert. Berücksichtigt wurde dabei auch die aktuelle Erweiterung der Urnenwand. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Friedhofssatzung sowie die Änderung der Bestattungsgebührensatzung mit einer Erhöhung der Gebühren. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich auf 39 %. Auf die nachfolgende Bekanntmachung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wird verwiesen.

Dorfgemeinschafts-/Feuerwehrgerätehaus Edelbeuren
- Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung mit Regelungen zur Überlassung der öffentlichen Einrichtung, allgemeine Ordnungsvorschriften sowie Haftung wurde dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Zur ausschließlichen Nutzung durch die Feuerwehrabteilung Edelbeuren sind die im Gebäude untergebrachte Feuerwehrgarage und Feuerwehrumkleide vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden gemeinschaftliche genutzt. Der Gemeinschaftsraum mit Sanitäranlagen werden den örtlichen Vereinen und Organisationen, vereinsähnlich organisierten Gruppierungen und der Volkshochschule Illertal zur Verfügung gestellt. Von der Erhebung von Gebühren wird abgesehen, da private Feiern und Feste, Parteiveranstaltungen und gewerbliche Veranstaltungen ausgeschlossen sind.

Der Gemeinderat beschloss die Benutzungsordnung. Auf die nachfolgende Bekanntmachung wird verwiesen.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von zwei Sachspenden im Wert von 169,83 € zu.
Herzlichen Dank an die Spender!

Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über:

  • Nachtragsauftrag an die Firma OX Elektro im Zusammenhang mit der Installation der PV-Anlage auf dem Schuldach. Es wurde aus statischen Gründen der zusätzlich Einbau von Metalldachziegeln mit Kosten von 11.500 € notwendig.
  • Reparatur der Motor-Schließung am Haupteingang der Kindertagesstätte.
  • Aktueller Sachstand bzgl. der Weiterentwicklung der Sozialisation Rottum-Rot-Iller. Nach Mitteilung des Vorsitzenden der Sozialstation erfolgt keine Änderung der Trägerschaft zum 01.01.2020. Es besteht von Seiten der Kirchlichen Träger noch weiterer Informations-, Gesprächs- und Beratungsbedarf.
  • Information über die Sitzung des Abwasserzweckverbandes Illertal am 05.12.2019, bei der das fertiggestellte Pumpwerk in Kirchdorf und das bis auf wenige Restarbeiten kurz vor Fertigstellung stehende Pumpwerk in Erolzheim besichtigt wurden. Die Aufnahme des Probebetriebs in Erolzheim ist auf Mitte/Ende Januar 2020 vorgesehen. Im Rahmen der Sitzung wurde darüber hinaus der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 festgestellt sowie dem weiteren Erwerb von Einleiterechten bei der Stadt Memmingen mit 1.000 EW für die Betriebserweiterung der Firma Sonac zugestimmt. Die Kosten für die Erweiterung sind von der Gemeinde zu tragen, die diese wiederum der Firma Sonac weitergibt. Als Verbandsvorsitzender wurde Bürgermeister Ackermann und als Stellvertretender Verbandsvorsitzender wurde Bürgermeister Rainer Langebacher gewählt.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr