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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 24.09.2020

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 15. September 2020

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse wurden bekanntgegeben:

  • Der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung über die Modernisierung der Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes Langgasse 48 wurde genehmigt.
  • Für das Baugebiet Helsenäcker II, Edelbeuren erfolgte die Zulassung der Bewerber.

Sanierung „Ortskern II“
- Sanierung/Erneuerung von Abwasserkanälen und Wasserleitungen in Langgasse, Waldhorngasse und Sportplatzweg

- Neugestaltung Straßenraum

Die Planung wurde durch Herrn Benkendorf vom Ingenieurbüro Funk im Detail vorgestellt. In der Langgasse, Waldhorngasse und im Sportplatzweg sind die Abwasserkanäle dringend zu sanieren. In der Langgasse ist der Regenwasserkanal nach dem allgemeinen Kanalisationsplan zusätzlich aufzudimensionieren (von DN 600 auf DN 1800). Gleichzeitig sollen die Wasserleitung erneuert und Leerrohre für künftige Breitbandhausanschlüsse mitverlegt werden. Aufgrund der Verlegung der Abwasserkanäle und dem bei der Bauausführung einzuhaltenden Böschungswinkel entfällt die komplette Straße sowie der angrenzende Gehwegbereich. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, den Straßenraum in Langgasse, Waldhorngasse und Sportplatzweg neu zu gestalten.

Entsprechend dem für den Ortskern aufgestellten Gesamtkonzept für die Straßenraumgestaltung wurde die Planung für den Baubereich  fortgeschrieben. Diese sieht eine Reduzierung der Fahrbahnbreite von 7,50 m auf 6,50 m vor. Im Kurvenbereich wird die Straße etwas aufgeweitet, um den Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge zu gewährleisten. Der Gehweg auf der Westseite wird in gleicher Breite wie bisher ausgeführt. Auf der Ostseite wird der Gehweg mit 2,50 m anstatt 1,50 m ausgebaut und, wo möglich, soll zwischen Fahrbahn und Fußweg eine Grünzeile mit Bäumen angelegt werden.

Zur besseren fußläufigen Anbindung des Ortskerns an den Bereich der Einkaufsmärkte wird im Kreuzungsbereich Daimlerstraße/Leutkircher Straße eine Querungshilfe errichtet. Im Kreuzungsbereich Sportplatzweg/Waldhorngasse wird in Abstimmung mit dem Straßenamt ein Fußgängerüberweg ausgewiesen.

Der Sportplatzweg soll künftig verkehrsberuhig werden. Hierfür ist vorgesehen, die bisherige Asphaltfläche zu pflastern und den Sportplatzweg für den Durchgangsverkehr zu sperren.

In der Waldhorngasse wird der Gehweg von 1,5 m auf 2,0 m verbreitert, wodurch sich die Fahrbahnbreite entsprechend reduziert.

Zusammen mit der Baumaßnahme soll eine Anbindung des Radweges Richtung Bonlanden erfolgen. Ob die Anbindung als reiner Gehweg oder ortseinwärts als kombinierter Geh- und Radweg erfolgen kann, wird derzeit mit den Straßenamt geklärt.

Eine weitere Maßnahme ist der Bau einer Erschließungsstraße, westlich abgehend von der Langgasse. Dadurch ist es möglich, größere nicht erschlossene Grundstücksteilflächen künftig baulich zu nutzen.

Die Gesamtkosten für diesen ersten Bauabschnitt betragen 3,3 Mio. €. Im Anschluss an die Durchführung dieser Maßnahme soll der zweite Bauabschnitt, d. h. der Ausbau der Langgasse bis zum Kreuzungsbereich beim Feuerwehrgerätehaus angegangen werden. Hierfür werden weitere Kosten mit 2,2 Mio. € anfallen.

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt setzen sich wie folgt zusammen:

- Langgasse                                                                                     
2.200.000,00 €

- Waldhorngasse                                                                               
640.000,00 €

- Sportplatzweg                                                                                  
330.000,00 €

- Neuanlage Gehweg und Umbau bestehender Gehweg Richtung Bonlanden  
130.000,00 €

Die Kosten sind im Wesentlichen durch die Sanierung der Abwasserkanäle und die Neuverlegung der Wasserleitung bedingt. Durch den bei der Kanal-/Wasserleitungsverlegung einzuhaltenden Böschungswinkel entfallen der Straßenbelag und überwiegend die Gehwegfläche vollständig und müssen erneuert werden. So entfallen zum Beispiel im Bereich der Langgasse mit Gesamtkosten von 2,2 Mio. € rund 1,65 Mio. € auf die Kanalsanierung, Neuverlegung der Wasserleitung und Verlegung der Breitbandleerrohre. Auf die Um- und Neugestaltung der Langgasse mit Verbreiterung des Gehwegs, Straßenbeleuchtung, … entfallen 550.000,00 €. Diese Kosten werden wiederum mit rund 200.000,00 € Sanierungsmitteln gefördert.

Einnahmen für den ersten Bauabschnitt werden erzielt aus Zuschüssen aus dem Landessanierungsprogramm, dem Anteil des Landes an der Straßenentwässerung und am Straßenbau sowie Beiträgen für die neue von der Langgasse abgehende Erschließungsstraße mit insgesamt rund 800.000,00 €.

Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss, die Sanierung/Erneuerung von Abwasserkanälen, Wasserleitungen und die Verlegung von Breitbandleerrohren in der Langgasse, Waldhorngasse und dem Sportplatzweg einschließlich der Um-/Neugestaltung des Straßenraums durchzuführen.

Die Planung sowie Kostenberechnung für den Bauabschnitt I wurden genehmigt und die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Genehmigungen/Erlaubnisse einzuholen und die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für ein Beweissicherungsverfahren beauftragt und ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Nach dem aktuellen Zeitplan werden die Ausschreibung im Oktober und die Vergabe durch den Gemeinderat im Dezember erfolgen. Baubeginn ist im Frühjahr vorgesehen.

Der genaue Umfang der Baumaßnahme kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Sanierung „Ortskern II“
- Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets wurde im Gemeinderat am 20.11.2012 förmlich festgelegt, 2016/2017 erfolgten geringfügige Ergänzungen. Zur sinnvollen Abrundung des Sanierungsgebiets beschloss der Gemeinderat eine weitere  Erweiterung im Süden der Jahnstraße sowie südlich der Langgasse. Auf nachfolgende Bekanntmachung wird verwiesen.

Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte den nachfolgenden Baugesuchen sein Einvernehmen:

  • Sanierung der vorhandenen Stützmauer mit einer Beton Vorsatzschale auf dem Grundstück Bei der Kirche 2 und Alter Rathausplatz 15, Erolzheim
  • Um- und Anbau Einfamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück Kirchberger Str. 29, Erolzheim

Gutachterausschuss
- Widerruf der bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses Erolzheim

- Vorschlag für die Bestellung neuer Mitglieder durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“

Die Gemeinde Erolzheim tritt zum 01.01.2021 dem Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei, der insgesamt 18 Städte und Gemeinden im Osten des Landkreises Biberach umfasst. Dieser gemeinsame Gutachterausschuss wird künftig alle Aufgaben des bisherigen Gutachterausschusses der Gemeinde Erolzheim übernehmen. Der Gemeinderat beschloss daher, die Bestellung der Gutachter des Gutachterausschusses der Gemeinde Erolzheim zum Ablauf des 31.12.2020 zu widerrufen.

Für die Bestellung der Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses ist die Stadt Laupheim zuständig. Die beteiligten Städte und Gemeinden haben ein Vorschlagsrecht. Für die Gemeinde Erolzheim können drei Gutachter vorgeschlagen werden, die durch Wahl wie folgt benannt wurden:

  • Adalbert Harder, Bechtenrot
  • Thomas Guter, Erolzheim
  • Rupert Stuber, Erolzheim

Aufstellung Bebauungsplan „Helsenäcker III“ und Erlass örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
Für die Deckung des Bedarfs an Wohnbauland im Ortsteil Edelbeuren plant die Gemeinde im direkten Anschluss an das Wohnbaugebiet „Helsenäcker II“ das Wohnbaugebiet „Helsenäcker III“ zu entwickeln. Der Bebauungsplan weist das Gebiet mit 25 Bauplätzen als allgemeines Wohngebiet mit einer zweigeschossigen Bebaubarkeit aus. Pro Einzelhaus sind maximal drei Wohneinheiten zulässig. Nach Diskussion im Gemeinderat wurde festgelegt, bei zwei Baugrundstücken sechs Wohneinheiten pro Einzel- oder Doppelhaus zuzulassen. Die Erschließung erfolgt über die Nelken- und Asternstraße des bestehenden Baugebiets Helsenäcker II sowie eine Anbindung an die Rosenstraße im Baugebiet Helsenäcker I. Im Norden des Baugebiets wird eine öffentliche Grünfläche/Spielplatzfläche ausgewiesen.

Vom Gemeinderat wurde der Bebauungsplan „Helsenäcker III“ einschließlich planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften werden öffentlich ausgelegt, die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde eingestellt sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, beteiligt.

Auf nachfolgende Bekanntmachung wird verwiesen.

Bekanntgaben und Verschiedenes
- Der Vorsitzende informierte über die aktuellen Fallzahlen im Zusammenhang mit der Coron-Pandemie. Bis zur Ferienzeit waren 6 Infizierte und 27 Kontaktpersonen in der Gemeinde unter Quarantäne gestellt, wobei in den Wochen vor den Sommerferien keine weiteren Fälle hinzugekommen waren. In den Ferien kamen weitere 3 Infizierte und 10 Kontaktpersonen hinzu. Dies spiegelt den Trend der generell steigenden Fallzahlen im Landkreis wieder. Bisher lagen die Infektionen bei Reiserückkehrern, wobei sich das Virus nun auch in der Fläche breit macht.
Die örtlichen Schulen sowie die Kindergärten haben ihren Betrieb wieder aufgenommen – alles unter den geltenden Corona-Bedingungen. Aufgrund der Vorgaben wird deshalb die Gemeinderatssitzung bis auf Weiteres in der Mehrzweckhalle stattfinden.

- Veranstaltungen – Nikolausmarkt / Nachmittag für die ältere Generation / Überlassung Mehrzweckhalle für Benefiz-Veranstaltung
Im Gemeinderat wurde diskutiert, ob der Nikolausmarkt und der Nachmittag für die ältere Generation stattfinden sollen. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen und Vorgaben sowie der Zunahme der Infektionszahlen wurde festgelegt, dass sowohl der Nikolausmarkt wie auch der Nachmittag für die ältere Generation abgesagt werden. Da die Gemeinde aufgrund der aktuellen Hygiene-Vergaben ihre Veranstaltungen absagt, soll auch die Mehrzweckhalle Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen, wie die angefragte unentgeltliche Überlassung für eine Benefiz-Veranstaltung, nicht erfolgen.

- Lehrküche Realschule
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Planungsauftrag mit Kosten von rund 2.000,00 € für die Erneuerung der Lehrküche in der Realschule zu vergeben.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr