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Archiv: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 22.11.2016

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016

BaugesucheFolgenden Baugesuchen hat der Gemeinderat das Einvernehmen die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt:- Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Waldstraße 4, Erolzheim- Errichtung eines Bauschuttrecyclingplatzes auf dem Grundstück Flst. 1304/1, Keplerstraße 

Vorstellung Planentwurf für den Neubau eines Dorfgemeinschaft-/Feuerwehrgerätehauses in Edelbeuren
Da das Feuerwehrgerätehaus in Edelbeuren (Doppelgarage am Festplatz) für die vorhandenen Fahrzeuge (VW-Bus und Anhänger) und die inzwischen rd. 15-köpfige Mannschaft zu eng bemessen ist, die Räumlichkeiten nicht beheizt und keine Sanitäranlagen vorhanden sind, wurde das Architekturbüro Sick & Fischbach mit einer Bestandsaufnahme des bestehenden Gebäudes im Hinblick auf eine Sanierung und Erweiterung beauftragt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Sanierung und Erweiterung aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht wirtschaftlich realisierbar ist. Unter Berücksichtigung der Anforderungen der Feuerwehr (notwendige Stellplätze für die Fahrzeuge, Umkleideraum, Aufenthaltsraum und Sanitäranlagen) wurden Entwürfe für ein neues Gebäude erstellt. Als mögliche Standorte wurden der Bereich der bisherigen Doppelgarage sowie der westliche Bereich des Festplatzes untersucht. Der bisherige Standort scheidet bei einem Neubau aufgrund der einzuhaltenden Grenzabstände und der sich daraus ergebenden Lage des Gebäudes sowie den sich ergebenden Einschränkungen für die Nutzung des Festplatzes aus. Deshalb wurde der Standort im Westen des Festplatzes weiter untersucht.

Der Gemeinderat hatte sich im Vorfeld, unter anderem auch in der Gemeinderatsklausur, mit der Planung auseinandergesetzt. Dabei gelangte man zur Erkenntnis, dass das Gebäude bei einer Vergrößerung des Aufenthaltsraumes mit den ohnehin notwendigen Nebenräumen und Sanitäranlagen als Dorfgemeinschaftshaus und damit als Treffpunkt für verschiedene Aktivitäten genutzt werden könnte. Eine langfristige Nutzung des Gebäudes wäre damit gewährleistet.

Der Planentwurf wurde von Herrn Architekt Sick im Detail erläutert.
Die Baukosten für ein reines Feuerwehrgerätehaus belaufen sich auf rd. 450.000 €. Eine Förderung ist nicht zu erwarten. Die Kosten für ein Dorfgemeinschafts-/Feuerwehrgerätehaus betragen rd. 770.000 €. Beim Dorfgemeinschafts-/Feuerwehrgerätehaus wird von einer Förderung mit rd. 300.000 € ausgegangen (ELR-Förderung und Zuschuss aus dem Ausgleichsstock).

Man war sich einig, dass ein reines Feuerwehrgerätehaus am Standort Edelbeuren ausscheidet und eine Realisierung nur in Form eines kombinierten Dorfgemeinschafts-/Feuerwehrhauses langfristig sinnvoll ist. Vom Gemeinderat wurde das Vorhaben befürwortet. Eine Realisierung wird jedoch nur möglich und finanzierbar sein, wenn beide Förderanträge bewilligt werden. Der Planentwurf soll unter Einbeziehung aller Beteiligten, d. h. der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Edelbeuren und der Bürgerschaft weiter konkretisiert werden. Hierzu soll auch eine Informationsveranstaltung in Edelbeuren abgehalten werden.

Feststellung des Vorliegens eines „öffentlichen Notstandes“ beim Hochwasserereignis am 24.06.2016 in Edelbeuren
Am Freitag, den 24. Juni 2016 wurde der östliche Landkreis Biberach von einem schweren Unwetter heimgesucht. In Erolzheim war hiervor besonders der Teilort Edelbeuren stark betroffen. Innerhalb kürzester Zeit gingen dort große Wassermengen nieder, so dass an den Hanglagen das Oberflächenwasser auf den Ort zufloss. Vor allem der Bereich des Bechtenroter Weges war hiervon betroffen, wo sich das von den landwirtschaftlichen Flächen abfließende Wasser am Feldweg zum Schlachtberg sammelte und als „Bach“ auf die unterliegenden Gebäude zufloss und diese überflutete.

Vom Kreisfeuerlöschverband Biberach wurde die Situation in Edelbeuren, wie die weiteren Schadensereignisse im Bereich Biberach und östlich davon, als öffentlicher Notstand nach § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz gewertet. Vom Gemeinderat wurde die Situation ebenfalls als öffentlicher Notstand festgestellt. Dies hat zur Konsequenz, dass sowohl der Einsatz der Stützpunktfeuerwehr Erolzheim (Kostenersätze werden durch den Kreisfeuerlöschverband erhoben) wie auch von der Freiwilligen Feuewehr – Abteilung Edelbeuren (Kostenersätze werden durch die Gemeinde erhoben) für die betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei sind und die Kosten damit vom Kreisfeuerlöschverband und der Gemeinde getragen werden.

Beschaffung eines neuen Kommunalschleppers und Salzstreuers für den Bauhof
Der im Bauhof eingesetzte Kommunalschlepper wurde im Jahr 2000 angeschafft. Das Fahrzeug ist zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und der jährliche Winterdienst hat das Fahrzeug stark beansprucht. Der Reparaturbedarf und die Kosten steigen laufend, weshalb eine Ersatzbeschaffung erfolgt. Vom Bauhof wurden mehrere als Ersatz in Frage kommende Fahrzeuge besichtigt, als Vorführfahrzeuge getestet und Angebote eingeholt. Zusätzlich zum Schlepper ist ein neuer Salzstreuer zu beschaffen. Der bisher verwendete Salzstreuer kann aufgrund der Bauweise nicht mehr an ein neues Fahrzeug angebaut werden.

Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Schleppers des Herstellers DEUTZ-FAHR, Typ 5130 TTV zum Angebotspreis von 110.000 € bei der Firma Bodenmüller Landtechnik, Reinstetten sowie eines Salzstreuer des Herstellers Kugelmann, Typ „Duplex 1,1 m³“ zum Angebotspreis von 17.860 € bei der Firma Alois Göppel, Fellheim.

Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1997. Vom Gemeindetag wurde zwischenzeitlich eine neue Mustersatzung herausgegeben. Eine neue, dem Satzungsmuster angepasste Hundesteuersatzung wurde erlassen und gleichzeitig die seit dem Jahr 1997 unveränderten Steuersätze angepasst. Die Satzung tritt zum 01.01. 2017 in Kraft. Wesentliche Änderungen sind:

  • Erhöhung der Steuersätze von 48 € auf 60 € für den Ersthund und Erhöhung von 96 € auf  120 € für jeden weiteren Hund.
  • Einführung einer Kampfhundesteuer von 1.200 € für einen Kampfhund und 2.400 € für jeden weiteren Kampfhund. Die als Kampfhund gewerteten Hunderassen sind in der Satzung benannt.
  • Einführung einer Hundesteuermarke. Es wird künftig eine Hundesteuermarke ausgegeben, die für die Dauer der Hundehaltung gültig ist. Sie ist dem Hund außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar anzulegen.
  • Einführung weiterer Steuerbefreiungstatbestände, wonach Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, künftig steuerbefreit sind. 

Wegen der Einzelheiten wird auf die nachfolgende Bekanntmachung verwiesen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Klausur Gemeinderat
    BM Ackermann bedankte sich beim Gemeinderat für die Teilnahme sowie gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Klausur des Gemeinderats von Freitag, 28.10.2016 bis Sonntag, 30.10.2016.
  • Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Bechtenrot-Dietbruck
    Die Arbeiten zur Sanierung des zweiten Bauabschnitts der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bechtenrot und Dietbruck sind abgeschlossen. Die Abnahme erfolgte am 03. November. Es lagen keine Mängel vor.
  • Abbau Münztelefon am Marktplatz
    Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Telekom das Münztelefon am Marktplatz abbauen wird. Grund hierfür ist laut Mitteilung der Telekom, dass die Kosten für die notwendige Umstellung auf IP-Telefonie und der Reparatur-/Modernisierungsbedarf außer Verhältnis zum monatlichen Umsatz liegen.

Bürgerfragen
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand des geplanten Breitbandausbaus für die Teilorte. Der Vorsitzende berichtete, dass für die geplante interkommunale Ausbaumaßnahme mit den Gemeinden Berkheim und Kirchdorf im Frühjahr ein Zuschussantrag gestellt worden sei. Eine Bewilligung liegt immer noch nicht vor, so dass die Maßnahme nicht wie geplant im Sommer ausgeschrieben werden konnte. Vor einer Bewilligung ist eine Ausführung nicht möglich, da sonst eine Förderung nicht gewährt wird. Lediglich für die Trasse Kirchdorf-Erolzheim wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, da die Leerrohrverlegung im Zusammenhang mit der Abwasserpumpendruckleitung erfolgt und die Mitverlegung damit förderunschädlich erfolgen kann. Trotz mehrmaliger Rückfrage bei der Bewilligungsstelle kann noch nicht gesagt werden, wann eine Entscheidung über die Förderung der Gesamtmaßnahme getroffen wird.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr