Archiv: Gemeinde Erolzheim

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 06.12.2019

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 26. November 2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Die Verwaltung wurde ermächtigt die Grundstücke Flst. 1301, 1302/3 und 1302, Keplerstraße 1 zu ersteigern. Bei der zwischenzeitlich durchgeführten Versteigerung gab die Gemeinde das höchste Gebot ab. Bei dem zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzten Zuschlagstermin erhielt die Gemeinde den Zuschlag und ist damit Eigentümer der Grundstücke.

Baugesuche
Den nachfolgend aufgeführten Baugesuchen wurde das Einvernehmen und wenn notwendig Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt:

  • Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Einheiten auf dem Grundstück Panoramastraße 64, Erolzheim
  • Bauvoranfrage auf Umbau bestehendes Wohnhaus mit Anbau und Garage auf dem Grundstück Kirchberger Straße 29, Erolzheim
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung im Obergeschoss auf dem Grundstück Sportplatzweg 2, Erolzheim
  • Anbau eines Abstellraumes für Pkw-Anhänger für Gartengeräte sowie Überdachung an den bestehenden Hühnerstall auf dem Grundstück Bechtenroter Weg, Edelbeuren
  • Tektur zum Bauantrag auf Umbau und Erweiterung der Grundschule Erolzheim (Dach mit einer Neigung von 5 % anstatt Flachdach) auf dem Grundstück Realschulweg 6, Erolzheim

Zum Änderungsbaugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Schillerstraße 39, Erolzheim lagen Einwände von Angrenzern vor, die sich auf die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. der Gebäude/Traufhöhe beziehen. Bauherr und die einwendenden Angrenzer sind im Gespräch, weshalb die Verwaltung ermächtigt wurde, im Fall der Rücknahme der Einwände dem Baugesuch das Einvernehmen sowie die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu erteilen. Sollten die Einwände nicht zurückgenommen werden, wird das Einvernehmen der Gemeinde versagt.

Bemusterungen Grundschule
Für die weitere Bauausführung wurden vom Gemeinderat die Ausführung der Bodenbeläge (Linoleum, Farbton Gelb/Orange und im Bereich Treppenhaus Neubau Betonwerkstein), Türzargen (Stahlzargen weiß lackiert) und Türblätter (Dekor in Holzoptik) festgelegt.

Sanierung Realschule Erolzheim
- Vergabe von Gewerken

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Realschule wurden folgende Gewerke an den jeweils günstigsten Bieter zum aufgeführten Preis vergeben:

  • Fliesenarbeiten: Firma Tahiri, Biberach 31.486,89 €
  • Baureinigung: Firma Mader, Bad Waldsee 20.874,39 €

Vorberatung der Investitionsschwerpunkte für den Haushaltsplan 2020
Vom Gemeinderat wurden nachfolgende Investitionen zur Berücksichtigung im Haushaltsplan 2020 festgelegt:

  • Sanierung Realschule (weitere Finanzierungsrate) 3.000.000,00 €
  • Umsetzung DigitalPakt an den Schule 200.000,00 €
  • Sanierung/Umbau Langgasse (Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Breitband, Straße)    1.500.000,00 €
  • Sanierung Lerchenweg/Mühlstraße (Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Breitband, Straße)  314.000,00 €
  • Sanierung Teilstück Waldhorngasse (Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Breitband, Straße)     140.000,00 €
  • Sanierung Sportplatzweg (Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Breitband, Straße)          140.000,00 €
  • Grunderwerb im Sanierungsgebiet 100.000,00 €
  • Sanierung Stützmauer (östlich der Straße „Bei der Kirche“ (Pfarrhaus/ angrenzendes Privatgrundstück) 100.000,00 €
  • Erwerb einer Beteiligung an der NetzeBW GmbH 1.000.000,00 €

Finanziert werden die Investitionen durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb, Zuschüsse und Bauplatzerlöse. Zusätzlich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000,00 € zur Finanzierung der Beteiligung bei der NetzeBW vorgesehen.

Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung werden Investitionen mit insgesamt 510.000,00 € veranschlagt. Berücksichtigt sind hierbei die Abrechnung der Leitungsverlegung in den Neubaugebieten Helsenäcker II und Brentenghau II sowie die Neuverlegung von Wasserleitungen im Bereich der Langgasse, Lerchenweg, Mühlstraße und Sportplatzweg. In der Wasserversorgung ist eine Kreditaufnahme mit 250.000,00 € geplant.

Änderung der Wasserversorgungssatzung/Neukalkulation der Wassergebühren

Die Wassergebühren werden jährlich kostendeckend kalkuliert. Der erwartete Aufwand im Jahr 2020 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich. Die verkaufte Wassermenge ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und für das Jahr 2020 wird eine weitere Steigerung angenommen. Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr von 0,73 €/m³ (Vorjahr 0,74 €/m³).

Der Gemeinderat genehmigte die Gebührenkalkulation sowie die Gebührensätze und beschloss zur Anpassung der Wassergebühren und die entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung (siehe nachfolgende Bekanntmachung im Mitteilungsblatt).

Verkehrsschau vom 22. Oktober 2019
Bericht und Festlegung weiterer Maßnahmen

- Kennzeichnung von Radfahrschutzstreifen entlang der Ortsdurchfahrten

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer wurde im Rahmen der letzten Verkehrsschau das Aufbringen einer Markierung von sogenannten Radfahrschutzstreifen entlang der Ortsdurchfahrten besprochen. Die Möglichkeit hierzu ist gegen, wenn die Straße die notwendige Fahrbahnbreite aufweist. Vom Gemeinderat wurde festgelegt, die Fahrbahnbreiten aufzunehmen und mit dem Verkehrsamt die mögliche Ausweisung von Radfahrschutzstreifen (wenn möglich beidseitig) zu prüfen und zur Entscheidung über einen Antrag auf Ausweisung im Gemeinderat vorzubringen.

- Ausweisung/Markierung von Fußgängerüberwegen

Landespolitisches Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zu erhöhen. Im Rahmen der letzten Verkehrsschau wurde dies erörtert. Dabei wurde in Aussicht gestellt, die Ausweisung/Markierung von Fußgängerüberwegen in folgenden Bereichen auf Antrag der Gemeinde anzuordnen:

· Im Bereich Querungshilfe Edelbeurer Straße/Evangelische Kirche/Gasthaus Sand

· Querungshilfe Kirchberger Straße/Firma Seitz/Schillerstraße

· Geplante Querungshilfe in der Langgasse/Sportplatzweg/Waldhorngasse

Nach ausführlicher Erörterung der Vor- und Nachteile eines Fußgängerüberwegs wurde beschlossen, einen Antrag auf Ausweisung von Fußgängerüberwegen in den 3 aufgeführten Bereichen zu stellen.

- Parkende Lkw im Gewerbegebiet an der Espachstraße

Bei der Verwaltung sind vermehrt Klagen wegen Problemen mit parkenden Lkw´s im Bereich der Espachstraße eingegangen. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Lkw´s in der Espachstraße grundsätzlich zulässig. Auf Grund der angrenzenden Wohnbebauung könnte ein Parkverbot für Lkw´s beantragt werden. Da die Fahrer der dort abgestellten Lkw´s bekannt sind, soll versucht werden, mit diesen eine Einigung zu erzielen, dass der Lkw künftig an anderer Stelle abgestellt wird. Erst danach soll über ein eventuelles Parkverbot entschieden werden.

- Ausweisung einer 30 km/h Beschränkung im Bereich Kindertagesstätte Leutkircher Straße

Im Rahmen der Diskussion um die Verkehrssicherheit wurde aus der Mitte des Gemeinderats bemängelt, dass in der Leutkircher Straße im Bereich der Kindertagesstätte sehr schnell gefahren wird. Es wurde der Antrag gestellt, im Bereich der Kindertagesstätte eine 30 km/h Beschränkung zu beantragen. Dies wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Der Gemeinderat wurde über nachfolgende, weitere im Rahmen der Verkehrsschau thematisierten und abschließend beurteilten Sachverhalte in Kenntnis gesetzt:

- Eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Oberdettinger Weg wird als nicht erforderlich erachtet.

- Bei der Kindertagesstätte in der Leutkircher Straße erfolgt die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes sowie eines Halteverbots nördlich der Einfahrt.

- Der von Bürgern aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse bei der Einfahrt in die Langgasse angeregten Ausweisung einer Einbahnstraße in der Waldhorngasse wird nicht zugestimmt.

- Die Einrichtung einer Linksabbiegespur am Ortseingang Kirchdorfer Weg bei der Tankstelle wird für nicht notwendig erachtet.

- Ein teilweises Parkverbot für Lkw´s in der Keplerstraße im Bereich der Kurve bei der Firma Südpack/beim EDEKA-Einkaufsmarkt wird auf Grund der schlechten Einsehbarkeit und Problemen durch parkenden Lkw´s angeordnet.

- Die Gewichtsbeschränkungen der Gemeindeverbindungsstraße Bechtenrot-Dietbruck sind zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde Erolzheim sind Spenden mit insgesamt 3.454,08 € eingegangen (zwei Spenden mit insgesamt 2.597,77 € für das Dorfgemeinschafts-/Feuerwehrgerätehaus Edelbeuren und fünf Spenden mit insgesamt 856,31 € für die Freiwillige Feuerwehr Erolzheim). Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden.
Den Spendern ein herzliches Dankeschön für die großzügige finanzielle Unterstützung!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Mitteilung des Wagner Verlags, wonach der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt zum 01.01.2020 um 2,00 € auf 28,60 € pro Jahr erhöht wird. Grund für die Erhöhung seien die unter anderem mit der Erhöhung des Mindestlohnes verbundenen Mehraufwendungen.

Dem Gemeinderat wurden folgende Sitzungstermine bekanntgegeben:

  • Abwasserzweckverband Illertal am 05.12.2019
  • Gemeindeverwaltungsverband Illertal am 18.12.2019

Bürgerfragen

Eine Wortmeldung bezog sich auf die zuvor behandelten Radfahrschutzstreifen entlang der Ortsdurchfahrten, die als nicht sinnvoll erachtet werden und von der Ausführung abgeraten wurde.

Eine weitere Wortmeldung bezog sich auf die Sanierung der Langgasse und den Durchführungszeitraum, der noch nicht konkret feststeht.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr