Landesstelle für Bautechnik - Anfrage stellen
Die Landesstelle für Bautechnik:
- erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
- erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
- erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
- klärt bautechnische Grundsatzfragen,
- wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
- begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
- prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
- ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Bitte stellen Sie Ihre Anfrage online.
- Befüllen Sie die Felder mit den geforderten Daten und laden Sie Dateianhänge hoch.
- Die Landesstelle für Bautechnik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, auch für den Fall, dass etwas fehlen sollte.
Unterlagen
- wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne usw.
Kosten
Mündliche, einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte: keine
Bei komplexeren Fragestellungen: nach Zeitaufwand. Die zuständige Stelle informiert Sie vorher.
Als EMAS-Betrieb können Sie eine Ermäßigung online unter "Bemerkungen" beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 16a Abs. 2 und § 20 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- §§ 102 und 103 Gebäudeenenergiegesetz (GEG)
- § 9 Landesgebührengesetz (LGeBG)
- Nr. 0.7 und Nr. 15.1.3 Anlage zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden (Gebührenverordnung UM -GebVO UM)
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium Tübingen für ganz Baden-Württemberg (Referat 27 – Landesstelle für Bautechnik)
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 05.02.2021
Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen