Archiv: Gemeinde Erolzheim

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 03.07.2023

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2023

Sanierung Ortskern II
- Vergabe der Arbeiten für den Bauabschnitt III

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, die Sanierung der Kellmünzer Straße und den Bereich bis zur Kreuzung Kirchberger Straße/Marktplatz auszuweiten. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt wurde im Nachgang festgelegt, die Maßnahme bis ca. in die Mitte des Kreuzungsbereiches auszuführen. Dadurch ist bei einer späteren Weiterführung der Baumaßnahme nicht der komplette Kreuzungsbereich zu sperren und dieser teilweise befahrbar. Der Auftrag wurde an die Firma Max Wild, Berkheim-Illerbachen als einziger und günstigster Bieter zum Angebotspreis von 1.185.000,00 € vergeben. Enthalten sind vom Land kostenmäßig zu tragende Straßenarbeiten mit 86.000,00 €. Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten belaufen sich damit auf 1.099.000,00 €.

Baugesuche
Der Bauvoranfrage auf Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gutenzeller Str. 32, Edelbeuren wurde das Einvernehmen erteilt.
Dem Bauantrag auf Anbringung von zwei neuen Werbeanlagen auf dem Grundstück Sandgrubenweg 1, Erolzheim wurde das Einvernehmen erteilt.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Neufassung
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Gemeinde ist Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verpflichtet, Obdachlose und Flüchtlinge unterzubringen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dafür hält die Gemeinde mehrere Gebäude vor, die teils der Gemeinde gehören und teils angemietet sind. Die Rahmenbedingungen für die Benutzung dieser Unterkünfte einschließlich die Festlegung der Benutzungsgebühren werden in einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften geregelt.
Nach Erläuterung des Satzungsentwurfs einschließlich der Kalkulation der Benutzungsgebühren beschloss der Gemeinderat die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Wegen der Einzelheiten wird auf nachfolgende Bekanntmachung der Satzung verwiesen.

Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Neukalkulation der Wassergebühren

Aufgrund noch nicht genau feststehender Ausgabepositionen war die Neukalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2023 vor dem Jahreswechsel nicht möglich. Zwischenzeitlich lagen die Zahlen im Detail vor und die Wassergebühren wurden, wie im Mitteilungsblatt im Dezember 2022 angekündigt, rückwirkend zum 01.01.2023 neu kalkuliert. Gegenüber den bisherigen Kalkulationen wurde anstatt einer Zählergebühr (reine Kosten für die verbauten Wasserzähler) eine Grundgebühr kalkuliert, über die ein Teil der Fixkosten der Wasserversorgung einschließlich Hauptzähler abgerechnet werden. Für jeden weiteren Zähler (z. B. Zisternen-, Stallzähler, …) soll weiterhin eine Zählergebühr erhoben werden.

Die gebührenfähigen Kosten erhöhen sich gegenüber der Kalkulation 2022 um 98.100,00 € auf rund 310.000,00 €. Grund hierfür sind eine gestiegene Betriebskostenumlage an den Zweckverband Wasserversorgung Iller-Rißtal mit rund 65.000,00 € (hauptsächlich in Folge höherer Energie- und Personalkosten) und höheren Abschreibungen und höheren Unterhaltungsaufwand im Leitungsnetz. Gleichzeitig reduziert sich die prognostizierte verkaufte Wassermenge um rund 14.000 m³ auf 216.000 m³. Nach detaillierter Erläuterung wurde vom Gemeinderat der Gebührenkalkulation zugestimmt und die Neufestsetzung der Wassergebühren beschlossen. Diese stellen sich gegenüber bisher wie folgt dar:

Wassergebühren alt - neu

  
   

 

alt

neu

Zählergebühr pro Unterzähler/Monat*

 

 

   Nenndurchfluss Qn 2,5

1,02 €

0,50 €

   Nenndurchfluss Qn 6,0

1,28 €

1,30 €

   Nenndurchfluss Qn 10

1,53 €

2,10 €

Grundgebühr pro Hauptzähler/Monat *

 

 

   Nenndurchfluss Qn 2,5

---

3,80 €

   Nenndurchfluss Qn 6,0

---

9,60 €

   Nenndurchfluss Qn 10

---

15,30 €

Verbrauchsgebühr pro m³ Wasser*

0,85 €

1,11 €

*jeweils zzgl. der gesetzl. MWst. (derzeit 7%)

 

Auf nachfolgende Bekanntmachung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird ergänzend verwiesen.

Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde über das Schulfest an der Grundschule mit gleichzeitigem Tag der offenen Tür am Freitag, 23.06.2023 informiert.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr