Archiv: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 17.07.2023

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Verlängerung der Baufrist für den Bauplatz Steigweg 18 im Baugebiet Steige II, Edelbeuren wurde zugestimmt.

Freiflächen PV-Anlagen
- Grundsätze für die Flächennutzung auf der Gesamtgemarkung

Bundes- und Landesregierung forcieren den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Verwaltung wird seit geraumer Zeit mit Anfragen zum Bau von Freiflächen PV-Anlagen konfrontiert. Für den Bau solcher Anlagen sind eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Bei der Frage des Baus einer Freiflächen PV-Anlage treffen viele, oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Neben der unbestrittenen Notwendigkeit eines Beitrags zum Klimawandel, unter anderem der Flächenverbrauch, die Standortfrage, die landwirtschaftliche Nutzung mit der notwendigen Lebensmittelproduktion, Fragen zum Landschaftsbild, sonstige Restriktionen (Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biotopflächen, …), usw. Einen Interessensausgleich zu finden ist nicht einfach und auch nicht möglich. Letztendlich muss der Gemeinderat entscheiden, ob er von seinem Satzungsrecht (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) Gebrauch macht.

Durch das Büro Lars Consult GmbH wurde ein Solarleitplan erstellt, der an der Sitzung durch Frau Knupfer vorgestellt wurde. Bei der Aufstellung wurden verschiedene „harte“ Restriktionskriterien berücksichtigt, die einen Ausschluss von Freiflächen PV-Anlagen bedeuten (Siedlungsflächen, Wald- und Forstflächen, Biotope, Überschwemmungsgebiete des HQ 100, Naturdenkmale, …). Daneben wurden „weiche“ Restriktionskriterien erläutert, in denen zwar Freiflächen PV-Anlagen rechtlich möglich, aber nicht zwingend erwünscht sind (z. B. Biotopverbundflächen, FFH Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, …). Nach Berücksichtigung weiterer gemeindlicher Kriterien (Landschaftsbild, künftige Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Verkehr, …) wurden nach einer alternativen Prüfung verschiedene Flächen dem Gemeinderat vorgeschlagen:

  • Fläche nordwestlich von Edelbeuren am Waldrand
  • Fläche südwestlich von Edelbeuren am Waldrand
  • Fläche nordöstlich von Edelbeuren am Waldrand
  • Fläche im Gewann Hart, nordwestlich von Erolzheim
  • Fläche beim Pumpwerk des Abwasserzweckverbands Illertal
  • Fläche bei der Pumpstation der Trinkwasserversorgung.

Bei dem Solarleitplan handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument der Gemeinde, d. h. es kann daraus kein Rechtsanspruch auf den Bau einer Anlage abgeleitet werden. Die Planung dient lediglich als Zielrichtung und Vorgabe eines Rahmens, der nicht rechtsverbindlich ist und die ausgewiesenen Flächen nicht räumlich, parzellenscharf fixiert sind. Anzumerken ist, dass die beiden ausgewiesenen Potenzialflächen im Illertal beim Abwasserpumpwerk und der Pumpstation der Wasserversorgung in erster Linie für eine direkte Energieversorgung der im öffentlichen Interesse unter Daseinsvorsorge vorgehaltenen Infrastruktur vorgesehen sind.

Vom Gemeinderat wurde der Solarleitplan mit Abwägung der verschiedenen Belange und der Alternativprüfung genehmigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grundlage der Solarleitplanung für die ausgewiesenen Potenzialflächen im Illertal beim Abwasserpumpwerk und der Pumpstation der Wasserversorgung eine notwendige Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, bei Anfragen von Interessenten auf Grundlage der Solarleitplanung weitere Schritte einzuleiten. Grundstückseigentümer/Investoren müssen mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag im Vorfeld abschließen und haben sämtliche Kosten der Bauleitplanung zu tragen. Darüber hinaus wurden weitere gemeindliche Vorgaben festgelegt:

  • Max. 30 ha auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde werden als Flächen für Freiflächen PV-Anlagen überplant.
  • Pro Freiflächen PV-Anlage muss die Bürgerbeteiligung mindestens 25 % betragen.
  • Die Anlage ist einzugrünen.
  • Der Gemeinderat behält sich Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Flächen (z. B. als extensives Grünland) vor.

Regionalplan Donau-Iller
- Informelle Anhörung zu Windenergiestandorten

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan einzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen. Ziel ist es, den durch Bund/Land vorgegebenen Flächenanteil von 1,8 % der Regionsfläche für Windenergie zu sichern. Durch den Verband wird ein informelles Beteiligungsverfahren für die Kommunen durchgeführt, indem die neu erarbeitete Suchraumkarte mit diesen abgestimmt werden soll.

Die Suchraumkarte weist regionale Flächen (Suchräume) aus, welche nach Ausschluss von bereits bekannten, nicht geeigneten Bereichen für die Nutzung der Windenergie verblieben sind. Es handelt sich noch nicht um geplante Gebiete für Vorranggebietsfestlegungen im Regionalplan, sondern lediglich um Bereiche, innerhalb derer Gebiete zur Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergie gesucht werden sollen. Die Suchraumkulisse beinhaltet daher deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Anzumerken ist, dass teilweise Belange noch nicht berücksichtigt wurden (z. B. Tieffluggebiet der Heeresflieger, …), welche die Suchraumkulisse noch deutlich verkleinern werden.

Auf der Gemarkung Erolzheim sind insgesamt drei Suchräume ausgewiesen:

  • Im Nordosten von Erolzheim an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Dettingen
  • Im Osten zwischen Edelbeuren und Dietbruckmühle im Bereich des Waldes „Schlachtberg“
  • Südlich von Erolzheim an der Landstraße Richtung Bonlanden.

Die Bereiche wurden mit dem Gemeinderat diskutiert. Beschlossen wurde, alle drei Standorte abzulehnen. Gründe hierfür sind u. a. die künftige Wohnbau- und Gewerbeentwicklung, die beantragte Ortsumfahrung, das Landschaftsschutzgebiet mit den Festsetzungen des Offenlandes, ….

Baugesuche
Dem Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einer Lagerhalle auf dem Grundstück, Wendelinusweg 10, Erolzheim wurde das Einvernehmen sowie die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Ablauf des Konzessionsvertrages Strom mit dem Energieversorgungsunternehmen Netze BW
Der Konzessionsvertrag der Gemeinde mit der Netze BW endet nach 20 Jahren Laufzeit am 31.12.2027. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben ist und von der Verwaltung veranlasst wird.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Aus der Mitte des Gemeinderats wurde wegen der erreichten Vermarktungsquote von über 40 % und den daraus resultierenden Glasfaserausbau durch die NetCom BW nachgefragt.
  • Der Vorsitzende informierte das Gremium über den Stand der Baumaßnahmen beim Bauabschnitt II, Langgasse. Die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen sind abgeschlossen. Die Firma Wild hat mit den Straßenbauarbeiten begonnen.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr