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Netze BW GmbH
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Archiv: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 30.11.2022

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 15. November 2022

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Die Gemeinde erwirbt eine Teilfläche des Grundstück Waldhorngasse 14.

Baugesuche

  • Dem Baugesuch auf Auffüllung von Bodenmaterial auf dem Grundstück Flst. 1446, Gewann Härtle, Erolzheim wurde das Einvernehmen erteilt.
  • Der Gemeinderat wurde über das im Kenntnisgabeverfahren eingereichte Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Lilienweg 3, Edelbeuren informiert.

Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Erolzheim
- Vorberatung

Durch die Reform des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach wurden bisher vom Verband für die Stützpunktfeuerwehren erledigte Aufgaben zum 01.01.2023 auf die Stützpunktgemeinden übertragen. Darunter fällt auch die Abrechnung der Einsätze der Stützpunktfeuerwehr.

Um kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr (z. B. Abwehr von Gefahren, beispielsweise durch umgestürzte Bäume, Ölspur oder Brandverhütung in Form von Brandschutzaufklärung oder -erziehung sowie Brandsicherheitswache) abrechnen zu können ist der Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes notwendig. Die Stundensätze für die Abrechnung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen wurden mit einer Gebührenobergrenze von 20,71 € kalkuliert. Die Abrechnung und Festsetzung per Satzung wird mit 20,00 € vorgeschlagen. Die Stundensätze für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge sind durch Verordnung des Innenministeriums festgelegt und in der Satzung berücksichtigt. Die Einzelheiten der Kalkulation sowie die Regelungen der Satzung wurden dem Gemeinderat im Detail vorgestellt. Die Satzung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehrentschädigungssatzung
- Vorberatung

Die Reform des Kreisfeuerlöschverbandes macht auch eine Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung erforderlich, da die bisher vom Verband wahrgenommen entschädigten Aufgaben nun von der Gemeinde wahrgenommen und zu entschädigen sind. Insbesondere der Kommandant der Stützpunktfeuerwehr und der Gerätewart (bis auf den Mannschaftstransportwagen und Einsatzleitwagen waren bisher alle Fahrzeuge im Eigentum und der Unterhaltspflicht des Kreisfeuerlöschverbandes) erhielten eine gesonderte Entschädigung durch den Verband. Die Entschädigungssätze der Gemeinde sollen bei den einzelnen Funktionsinhabern entsprechend erhöht und insgesamt angepasst werden, da die letztmalige Festsetzung im Jahr 2017 erfolgte. Die Änderung wurde im Detail beraten. So soll die Entschädigung der aktiven Feuerwehrangehörigen pro geleisteter Einsatzstunde von bisher 12,00 € auf 14,00 € erhöht werden. Die Änderungen wurde im Detail beraten und die Satzung zur entsprechenden Anpassung soll in der Gemeinderatsitzung am 13.12.2022 beschlossen werden.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Die Anlegung der Grünflächen einschließlich zwei Jahre Entwicklungspflege im Bereich der Langgasse wurde an die Firma App, Unlingen zum Angebotspreis von 44.027,00 € vergeben. Die Kosten waren mit 45.113,00 € berechnet.
  • Die Abnahme der Arbeiten der Firma Wild in der Langgasse, Bauabschnitt I erfolgte am 25.10.2022. Es wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt.
  • Bei der Sanierung des Hallenbades wurde festgestellt, dass beim vorhandenen Becken, das mit Edelstahl ausgekleidet wird, die Abdeckung des Armierungsstahls durch Beton nicht überall mehr sichergestellt ist. Möglicherweise sind Schäden vorhanden. Eine weitergehende Untersuchung mit Kosten von 18.200,00 € wurde beauftragt. Gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen könnten dann noch erfolgen.
  • Bei der Baumaßnahme zur Installation eines Notstromaggregats bei der Pumpstation wurde durch Auflage die Forderung des Wasserwirtschaftsamts zur vorsorglichen Chlorung des Trinkwassers aufgenommen. Es handelt sich um eine sehr geringe Dosierung, die keinerlei gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier hat. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der geringen Dosierung bei den einzelnen Haushalten kein freies Chlor mehr im Trinkwasser vorhanden ist. Die durch den Verband erfolgte öffentliche Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung musste kurzfristig erfolgen.
    Der gewährte Zuschuss mit 140.000,00 € muss nach einer Forderung des Bundes noch dieses Jahr abgerechnet werden. Von den einzelnen Firmen sind entsprechende Rechnungen einschließlich Bankbürgschaft vorzulegen und von der Gemeinde entsprechende Abrechnung zu erstellen. Dies auch wenn die Ausführung der Arbeiten/die Lieferung des Notstromaggregats erst im Jahr 2023 teilweise aufgrund der Lieferschwierigkeiten noch nicht genau terminierbar erfolgt.
  • Der Gemeinderat wurde über die Abrechnung der Betriebskosten der Förderschule Bonlanden informiert. Der Abmangel beläuft sich im Jahr 2021 auf 80.032,00 €. Der Anteil der Gemeinde Erolzheim beträgt 12.190,00 €.
  • Der Nachmittag für die ältere Generation am 18.12.2022 beginnt auf Wunsch der organisierenden Vereine bereits um 13 Uhr anstatt um 14 Uhr und endet um 16 Uhr anstatt um 17 Uhr. Grund hierfür ist das Endspiel der Fußball-WM, das um 16 Uhr beginnt.
  • Die Gemeinde erhielt im Rahmen der Bündelausschreibung Strom für die kommunalen Stromabnahmestellen lediglich Angebote für die Straßenbeleuchtung und die Wärmepumpe des Feuerwehrgerätehauses. Gegenüber den bisherigen Verträgen mit einem Strompreis von 5 ct. liegt der Strompreis bei rund 37 ct. Für die restlichen Abnahmestellen (Pumpstation Wasserversorgung, Liegenschaften der Schul- und Sportanlagen, Rathaus, Kindertagesstätte, …) gingen keine Angebote ein. Im weiteren Verhandlungsverfahren wurden Anbieter kontaktiert. Lediglich die Erdgas Südwest war zur Abgabe eines Angebots bereit. Wegen der kurzfristigen Annahmefrist wurde von der Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung ein Vertrag über zwei Jahre mit einem Strompreis von rund 30 ct/kWh abgeschlossen.
    Trotz des Entfalls der EEG-Umlage mit rund 6,4 ct ist dies ein deutlich erhöhter Preis der Stromkosten. Bei der Wasserversorgung wird dies eine Erhöhung des Wasserpreises um 10 ct/m³ bedeuten.
  • Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Kalkulation und Festlegung der Wassergebühren 2023 erst Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. Grund hierfür sind noch nicht feststehende Kosten, die eine Kalkulation derzeit nicht möglich machen. Ein entsprechender Hinweis wird im Mitteilungsblatt noch erfolgen.
  • Der Gemeinderat wurde über die bisherigen Maßnahmen zur Energieeinsparung informiert. Dies sind bisher:
  • Reduzierung der Raumtemperatur im Rathaus entsprechend den Vorgaben/Empfehlungen.
  • Reduzierung der Raumtemperaturen in den weiteren kommunalen Liegenschaften. Ausgenommen hiervon sind die Kindertagesstätte und Schulen, wobei in den Schulen ebenfalls die Raumtemperatur geringfügig abgesenkt wurde.
  • Die Beheizung von Mehrzweckhalle, Hallenbad, Realschule, Grundschule und Sporthalle erfolgt über eine Hackschnitzelheizungsanlage. Der Spitzenbedarf wird mit einer zusätzlichen Gasheizung abgedeckt. Aktuell soll versucht werden, den Energiebedarf möglichst ausschließlich durch Hackschnitzel, die fast ausschließlich aus dem Gemeindewald stammen, abzudecken. Während der Übergangszeit ist dies problemlos darstellbar. Über den Winter ist es unter Umständen auch möglich, da das Hallenbad mit hohem Energiebedarf derzeit nicht in Betrieb ist.
  • Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde wurde bereits vor längerem auf LED umgestellt, was mit einer deutlichen Strom- und Stromkosteneinsparung verbunden ist. Generell ist in der Gemeinde bisher schon die Straßenbeleuchtung von 24 Uhr bis 5 Uhr abgeschalten. Eine weitere Reduzierung der Beleuchtungszeiten wurde zur Diskussion gestellt. Aus Sicherheitsgründen und vor dem Hintergrund des durch die LED-Beleuchtung verhältnismäßig geringen Energieaufwandes soll hiervon abgesehen werden.
    Von Seiten des Gemeinderats wurde eine Behandlung des Themas als separater Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Sitzung abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere mögliche Einsparmöglichkeiten zu realisieren.
  • Der Gemeinderat wurde über den bewilligten Förderantrag des Landkreises zur Einführung einer Regiobuslinie von Riedlingen über Biberach und Erolzheim nach Memmingen informiert. Es handelt sich hierbei um eine schnelle Busverbindung ohne viele Haltestellen, die im Stundentakt an Wochentagen in der Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr, an Samstagen von 6 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen von 7 Uhr bis 24 Uhr verkehren soll. Die Zuschussbewilligung ist Grundlage für die Entscheidung des Kreistages zur Einführung des Verkehrs, der vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistags ab September 2023 möglich wäre.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr