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Archiv: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 21.07.2021

Gemeinderatssitzung

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2021

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Gemeinderat hat den Erwerb eines Waldgrundstücks auf der Gemarkung Erolzheim beschlossen.

Wasserversorgung
- Anschaffung eines Notstromaggregats für die Pumpstation

Laut Mitteilung des Landratsamts Biberach vom 08. Juni 2021 werden durch ein Konjunkturpaket im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Bundesmittel im Bereich der Wassersicherstellung zur Verfügung gestellt, mit denen unter anderem Maßnahmen, wie die Anschaffung und Installation von Notstromaggregaten und Pumpen mit einem Fördersatz von 50 % gefördert werden. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ist die Anschaffung eines Notstromaggregats für die Pumpstation Erolzheim, von der der Zweckverband Wasserversorgung Iller-Rißtal mit Wasser beliefert wird, sinnvoll. Eine entsprechende Anschaffung wurde auch im Rahmen eines durch den Zweckverband beauftragten Gutachtens zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit angeregt. Wie in der Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2021 festgelegt, wurde ein Antrag auf Förderung gestellt. Die Antragstellung musste kurzfristig erfolgen, da die Mittel begrenzt sind und im „Windhundverfahren“, das heißt nach Antragseingang zugeteilt werden. Am 17. Juni 2021 wurde der Antrag gestellt.

Im Rahmen der Sitzung wurden zwei Varianten zur Umsetzung vorgestellt. Variante 1 sieht den Betrieb einer vorhandenen Pumpe mit einem Notstromaggregat vor. Aufgrund der Leistung der Pumpe ist ein entsprechend großes Notstromaggregat mit Kosten von rund 420.000,00 € anzuschaffen. Variante 2 sieht die Anschaffung einer Pumpe mit geringerer Leistung vor, die für die Grundversorgung des Verbandsgebiets mit Trinkwasser ausreichend ist. Hier ist ein entsprechend kleineres Notstromaggregat notwendig und die Kosten mit insgesamt rund 330.000,00 € sind geringer als bei der Variante 1. Nach Erläuterung der technischen Details durch Herrn Trautmann vom Ingenieurbüro Funk wurde vom Gemeinderat unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Zuschusses einer Anschaffung eines Notstromaggregats für die Pumpstation zugestimmt. Zur Ausführung soll die Variante 2 kommen, das heißt Austausch der vorhandenen Pumpe und Anschaffung eines Notstromaggregats mit Garage. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung unter Einbindung eines Elektrofachplaners und vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Nutzung eines PV-Anlage zu optimieren und die Details in Abstimmung mit Mitgliedern des Gemeinderats festzulegen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Einholung von Angeboten die Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme zu erteilen. Sollte der Zuschuss nicht bewilligt werden, wird zumindest die weitere Planung fortgeführt.

Maßnahmen zur Verbesserung des Regenabflusses bei Starkregen
Beim Starkregen am 01.07.2020 fielen im Hauptort Erolzheim innerhalb kürzester Zeit rund 80 l/m² Regen. Dadurch floss das Wasser vom Außenbereich auf die Wohnbebauung zu und die Abwasserkanäle konnten diese Wassermengen nicht mehr aufnehmen. Es kam zu Überflutungen, von denen neben kommunalen Gebäuden (vor allem die Grundschule) auch Privatgebäude betroffen waren. Die kommunalen Liegenschaften wurden zusammen mit Fachplanern überprüft und Schutzmaßnahmen ergriffen. Bei den Privatgrundstücken wurden zusammen mit dem Ingenieurbüro Funk und den Grundstückseigentümern mögliche Abhilfemaßnahmen besprochen. In der Sitzung erläuterte Herr Trautmann vom Ingenieurbüro Funk die einzelnen Punkte. Er führte an, dass die Gemeinde ihr Kanalsystem entsprechend den rechtlichen Vorgaben errichtet. Die Planung hierzu wurde durch das Wasserwirtschaftsamt genehmigt. Festzuhalten ist, dass bei dem Regenereignis vom 01.07.2020 und den aufgetretenen Wassermengen statistisch ein hundertjähriges Regenereignis vorlag. Das kommunale Kanalsystem ist für solche Wassermengen nicht ausgelegt und kann hierfür auch nicht ausgelegt werden. Im Einzelnen wurden folgende Bereiche einschließlich möglicher Maßnahmen besprochen:

- Baugebiet Brentenghau II, Bereich Fuchsweg/Hasenweg
Der an den Grundstücken verlaufende offene Regenwassergraben konnte die Wassermengen nicht mehr aufnehmen. Dadurch wurden die Grundstücke teilweise überflutet bzw. über Drainageleitungen drang Wasser aufs Grundstück und über die Lichtschächte/Fenster ins Gebäude.

Das Ingenieurbüro Funk prüfte die Möglichkeit, das vom Außenbereich auf die Wohnbebauung zufließende Regenwasser anderweitig abzuleiten. Nach derzeitigem Untersuchungsstand gibt es hier keine Möglichkeiten.

- Mühlstraße, Kreuzungsbereich Mühlstraße/Lerchenweg
Hier gelangte das Wasser von der Mühlstraße aus auf ein Grundstück und in Kellerräume. Man verständigte sich darauf, die an das Grundstück angrenzende, zur Verkehrsberuhigung angelegte Grünfläche abzuändern. Die direkt an den Gehweg angrenzende Einfassung soll auf einer Breite von ca. 20-30 cm zurückgebaut und eine wasserführende Rinne ausgebildet werden.

- Bömmelbergstraße
Im Bereich der Gebäude Bömmelbergstraße 9, 10, 12 und 14 gab es ebenfalls Probleme. Hier konnte die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen und an dem in diesem Bereich liegenden Tiefpunkt der Straße sammelte sich das Wasser auf der Fahrbahn, das über die östlichen Grundstücke abfloss und das Untergeschoss eines Gebäudes auf der Westseite überflutete. Mögliche Abhilfe ist der Bau eines Einlaufschachtes am Tiefpunkt der Straße. Dieser kann an einen an den Schloßweiher entwässernden Regenwasserkanal angeschlossen werden, dessen Dimension hierfür ausreichend bemessen ist. Der Gemeinderat beschloss, diese Maßnahme mit Kosten von rund 25.000,00 € durchzuführen. Das Ingenieurbüro Funk wurde mit der weiterführenden Planung und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

Baugesuche
Nachfolgenden Baugesuchen wurde das Einvernehmen und gegebenenfalls beantragte Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt:

  • Bauvoranfrage auf Bau einer Doppelgarage mit Pultdach auf dem Grundstück Erolzheimer Str. 35, Edelbeuren
  • Sanierung und Erweiterung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Jahnstraße 40, Erolzheim
  • Abriss und Neubau Dachgeschoss – Entstehung von neuem Wohnraum mit Garagen- und Carportumbau auf dem Grundstück Hölderlinstraße 8, Erolzheim

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Vom Gemeinderat wurde die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind die Konkretisierung vorhandener Regelungen, die Einführung eines Ehrenjugendwarts sowie die Ermöglichung von Versammlungen/Hauptversammlungen ohne Präsenz einschließlich der damit verbundenen Modalitäten für Abstimmungen und Wahlen. Auf die nachfolgende Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.

Beschaffung einer Software zur digitalen Belegarchivierung im Finanzwesen
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung einer Software zur digitalen Belegarchivierung im Finanzwesen mit einmaligen Kosten von ca. 10.000,00 € und jährlichen Kosten von rund 1.260,00 €. Damit entfällt künftig die Erstellung und Ablage von Rechnungs- und Buchungsbelegen (jährlich rund 40 Aktenordner die zur archivieren sind). Neben der Platzersparnis ist ein weiterer Vorteil die langfristige digitale Recherchemöglichkeit innerhalb der Rechnungsbelege und Rechnungen.

Bekanntgaben und Verschiedenes
- Der Vorsitzende informierte über die Bewilligung des Zuschusses aus dem Ausgleichstock für die Sanierung des Hallenbades mit 500.000,00 €. Dem Landkreis Biberach sind insgesamt 3,5 Mio. € geflossen. 21 Gemeinden erhielten eine Finanzhilfe, die Gemeinde Erolzheim wie beantragt 500.000,00 €. Der Vorsitzende dankte den umliegenden Gemeinden, die den Antrag unterstützt haben. Für die mit 2,6 Mio. € veranschlagte Maßnahme sind zusammen mit den bewilligten Mitteln aus dem Sportstättenbau insgesamt Zuschüsse mit 1,8 Mio. € zugesagt.

Nach aktuellem Zeitplan soll in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat die Planung vorgestellt und von ihm genehmigt werden. Das Hallenbad wird den Betrieb mit Beginn des neuen Schuljahres wieder aufnehmen und bis voraussichtlich Dezember geöffnet sein. Ab Januar soll die Sanierung des Hallenbades erfolgen.

- Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Firma Halder & Veit, Bauträger für das Betreuten Wohnens in der Gärtnergasse, mit der Vermarktung der Wohnungen beginnt.

- Der Vorsitzende informierte über die am 21. Juli stattfindende Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Iller-Rißtal.

Bürgerfragen
Im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis in der Gemeinde Rot an der Rot und dem Regenabfluss über die Rot wurde gefragt, ob Unterhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen am Damm der Rot vorgesehen sind. Der Vorsitzende verwies darauf, dass für den Gewässerunterhalt an der Rot die Gewässerdirektion zuständig ist. Im Nachgang zu diesem Ereignis wurde die Gewässerdirektion auf Schäden am Damm hingewiesen. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurden diese vor Ort besichtigt und eine umgehende Behebung durch die Gewässerdirektion zugesagt. Zu grundlegenden Sanierungsmaßnahmen wurden keine Aussagen getroffen.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr