Gemeinderatssitzung
Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2022
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
- Als Bade- und Hausmeister für Mehrzweckhalle und Hallenbad wird Herr Thomas Abler, Kirchdorf eingestellt.
- Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Ordnungsmaßnahmenvertrages zum Abbruch der Gebäude Mittelgasse 16 und Schaffung von kommunalen Stellplätzen auf dem Grundstück zu.
Baugesuche
Dem Bauantrag auf Erstellung einer Stützmauer auf dem Grundstück Hasenweg 1, Erolzheim wurde das Einvernehmen und die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes versagt. Dem Bauherr wurde die Zustimmung zu einem Kompromiss in Aussicht gestellt, bei dem die bauliche Anlage den bisher im Plangebiet genehmigten baulichen Anlagen entspricht.
Gemeindewald
- Bewirtschaftungsplan 2023
Der Bewirtschaftungsplan des Gemeindewaldes für das Jahr 2023 wurde im Gemeinderat durch Herrn Revierförster Wingart im Detail vorgestellt. Die Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 102.000,00 €. Neben Aufwendungen für Holzernte, Bestandspflege und Wegeunterhalt ist eine wesentliche Position mit 20.000,00 € für die Durchforstung des Kapellenbergs im Bereich der Berggasse vorgesehen. Einnahmen sind mit insgesamt 102.000,00 € veranschlagt, wovon 107.000,00 € auf Erlöse aus dem Holzverkauf resultieren. Der Bewirtschaftungsplan mit einem Überschuss von 11.000,00 € wurde vom Gemeinderat genehmigt.
DigitalPakt Schulen
- Vergabe EDV-Ausstattung PC-Räume Realschule
Entsprechend dem vom Gemeinderat für die Realschule genehmigten Medienentwicklungsplan ist vorgesehen, die EDV-Ausstattung im bisherigen EDV-Raum zu erneuern und einen weiteren EDV-Raum neu einzurichten. Baulich ist die Maßnahme soweit fortgeschritten, dass nach Sanierung der Räume und Beschaffung der Möbel nun die EDV-Ausstattung beschafft werden kann. Hierzu wurden drei Angebote über die Lieferung von 66 PC´s mit Monitoren eingeholt. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, Firma BOA Business Solutions GmbH, Laupheim zum Angebotspreis von brutto 49.283,85 € vergeben.
Friedhof
- Anlegen weiterer Grabstellen im Mittleren Grabfeld
Im Jahr 2016 wurde auf dem Friedhof die Sanierung des Mittleren Grabfeldes abgeschlossen. Als Grabstellen wurden bisher 34 Urnengräber angelegt. Die weiteren Grabfelder wurden so gestaltet, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend dem Bedarf als Grabstellen für Urnen- oder Sargbestattungen angelegt werden können. Der Gemeinderat legte fest, auf der Nordseite des Grabfeldes 18 Grabstellen für Bestattung im Sarg und oberhalb der bisherigen Urnengräber, 48 weitere Grabstellen für Urnenbestattungen anzulegen. Die Baukosten betragen laut Kostenberechnung brutto 28.343,78 €. Hinzukommen Honorar- und Vermessungskosten. Der Gemeinderat genehmigte die vorgestellte Planung für die Erweiterung der Grabstellen und Beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten hierzu auszuschreiben.
Änderung der Friedhofssatzung
Die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sieht vor, dass bei Leistungen der Gemeinde, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten besteht, künftig eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Im Bereich des Friedhofes können in Teilbereichen unter Umständen bestimmte Voraussetzungen zu einer Umsatzsteuerpflicht führen. Deshalb wurde eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung vorgestellt und beschlossen, die umsatzsteuerliche Risiken ausschließt. Auf nachfolgende Bekanntmachung (PDF-Datei)wird verwiesen.
Regenwasserkanalisation
- Erneuerung Regenwasserkanal von Schacht 408 b bis 408 a
Der Regenwasserkanal vom Kreuzungsbereich Kellmünzer Straße/Langgasse über private Grundstücke in Richtung Norden bedarf nach einer durchgeführten Kanalbefahrung aufgrund seines Zustandes einer Sanierung. Der Kanal weist bereits Verdrückungen und Risse im Rohrscheitel auf. Zusätzlich ist massiver Wurzeleinwuchs vorhanden. Da eine Sanierung in offener Bauweise aufgrund der vorhandenen Bebauung ausscheidet, wurde eine Sonderlösung durch das Ingenieurbüro vorgeschlagen, bei der ein Stahlbetonrohr in das bestehende Betonrohr eingepresst wird. Der Gemeinderat genehmigte dieses Verfahren und erteilte der Firma Wild den Auftrag zur Sanierung zum Angebotspreis von brutto 71.569,00 €.
Sanierung „Ortskern II“
- Auswahl Buswartehäuschen
Im Bereich der neugestalteten Langgasse und Kellmünzer Straße sind insgesamt 6 Bushaltestellen vorgesehen. Diese sollen mit insgesamt 4 Buswartehäuschen (2 an der Haltestelle Feuerwehrhaus, eins Haltestelle Langgasse und eins an der neuen Haltestelle Roterberg) ausgestattet werden. Der Gemeinderat legte fest, sofern noch lieferbar und baulich umsetzbar, die Buswartehäuschen baugleich dem vorhandenen bei der Kindertagesstätte auszuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wurde ein alternatives Model festgelegt.
Änderung der Abwassersatzung
- Neukalkulation der Abwassergebühren
Dem Gemeinderat wurde die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 nach Fortschreibung der Aufwendungen vorgestellt. Bei den gebührenfähigen Kosten sind auch die künftigen kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) für die neuen Kanäle des ersten Bauabschnitts der Baumaßnahme „Sanierung Langgasse“ enthalten. Unter Einrechnung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren ergeben sich die nachfolgenden, mit den bisherigen Gebühren identische Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr 1,52 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,21 €/m²
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation zu und legte die Gebührensätze wie oben aufgeführt fest. Da diese den Gebührensätzen des Vorjahres entsprechen, ist eine Änderung der Abwassersatzung nicht notwendig.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Neufassung der Betriebssatzung
Die Wasserversorgung der Gemeinde Erolzheim wird seit dem 01.01.1994 als Eigenbetrieb geführt. Die derzeit geltende Betriebssatzung stammt aus dem Jahr 1993. Die gesetzliche Neuregelung zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen der Eigenbetriebe erfordert die Anpassung der Satzung. Die Neufassung sieht vor, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung – Doppik auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften für die kommunale Doppik erfolgen soll. Zusätzlich soll das Eigenkapital mit 360.000,00 € (bisher 357.904,32 €) festgesetzt werden. Im Übrigen entsprechen die Regelungen der bisherigen Betriebssatzung.
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Betriebssatzung. Auf nachfolgende Bekanntmachung (PDF-Datei)wird verwiesen.
Neufassung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Erolzheim
Durch die Reform des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach wurden bisher vom Verband für die Stützpunktfeuerwehren erledigte Aufgaben zum 01.01.2023 auf die Stützpunktgemeinden übertragen. Darunter fällt auch die Abrechnung der Einsätze der Stützpunktfeuerwehr.
Um kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr (z. B. Abwehr von Gefahren, beispielsweise durch umgestürzte Bäume, Ölspur oder Brandverhütung in Form von Brandschutzaufklärung oder -erziehung sowie Brandsicherheitswache) abrechnen zu können ist der Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes notwendig. Die Stundensätze für die Abrechnung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen wurden mit einer Gebührenobergrenze von 20,71 € kalkuliert. Die Abrechnung und Festsetzung per Satzung wird mit 20,00 € vorgeschlagen. Die Stundensätze für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge sind durch Verordnung des Innenministeriums festgelegt und in der Satzung berücksichtigt. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung. Auf nachfolgende Bekanntmachung (PDF-Datei)wird verwiesen.
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Reform des Kreisfeuerlöschverbandes macht auch eine Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung erforderlich, da die bisher vom Verband wahrgenommen entschädigten Aufgaben nun von der Gemeinde wahrgenommen und zu entschädigen sind. Insbesondere der Kommandant der Stützpunktfeuerwehr und der Gerätewart (bis auf den Mannschaftstransportwagen und Einsatzleitwagen waren bisher alle Fahrzeuge im Eigentum und der Unterhaltspflicht des Kreisfeuerlöschverbandes) erhielten eine gesonderte Entschädigung durch den Verband. Die Entschädigungssätze der Gemeinde sollen bei den einzelnen Funktionsinhabern entsprechend erhöht und insgesamt angepasst werden, da die letztmalige Festsetzung im Jahr 2017 erfolgte. Die Änderung wurde im Detail beraten. So soll die Entschädigung der aktiven Feuerwehrangehörigen pro geleisteter Einsatzstunde von bisher 12,00 € auf 14,00 € erhöht werden. Der Gemeinderat beschloss die Satzung. Auf nachfolgende Bekanntmachung (PDF-Datei)wird verwiesen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von zwei Spenden mit insgesamt 507,58 €.
Den Spendern herzlichen Dank für die finanzielle Unterstützung!
Bekanntgaben und Verschiedenes
- Der Gemeinderat wurde über die Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Iller-Rißtal am 06.12.2022 informiert. Wesentliche Punkte waren die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022, in dem die Maßnahme zum Neubau einer Verbindungsleitung zwischen Laupheim und Burgrieden veranschlagt ist. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,5 Mio. € und werden mit rund 570.000,00 € bezuschusst.
Als Stellvertretender Verbandsvorsitzender wurde Oberbürgermeister Ingo Bergmann, Laupheim gewählt. - Zum Breitbandausbau durch die NetCom BW wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet ist. Derzeit erfolgt die technische Planung der Umsetzung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im zweiten Quartal 2023 sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Details des Ausbaus informiert werden.
- Der Gemeinderat wurde über die vom Musikverein geplante Verlegung von Abwasserleitungen auf dem Festplatz durch den Musikverein informiert. Es soll ein fest installierter Abwasseranschluss an die Kanalisation errichtet werden, an dem das Festzelt angeschlossen werden kann. Bisher erfolgte der Anschluss nur provisorisch. Der Einbau der KG-Rohre erfolgt in Eigenleistung durch den Musikverein. Die Infrastruktur kann künftig auch von jedem Nutzer des Festplatzes genutzt werden. Der Gemeinderat genehmigte die Verlegung der KG-Rohre und legte fest, die Kosten für die KG-Rohre mit ca. 1.150,00 € zu übernehmen.
- Der Gemeinderat wurde über die Mitgliederversammlung der Ökumenischen Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. am 17.11.2022 in der Mehrzweckhalle informiert. Neben der Satzungsänderung wurde der Wirtschaftsplan 2023 beschlossen und die Jahresrechnung 2021 festgestellt.