Fortschreibung der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer und Marktbericht 2024
Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis
Biberach hat gemäß §196 BauGB, Absatz 2, die Boden-
richtwerte rückwirkend an die Wertverhältnisse zum Zeit-
punkt der letzten Hauptfeststellung für steuerliche Zwecke
(Stichtag 01.01.2022 gemäß Landesgrundsteuergesetz)
fortgeschrieben. Dabei wurden unter anderem Bodenricht-
werte von Neubaugebieten in den Gemeinden Achstetten
(Bronnen), Mietingen, Schwendi (Schönebürg), Erlenmoos
und Dettingen an der Iller aus Kaufpreisen rückwirkend
nachgeführt.
Die aktualisierte Bodenrichtwertkarte zum Stichtag
01.01.2022 für die Grundsteuer ist im Bodenrichtwertpor-
tal „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ unter der Interne-
tadresse www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar.
Gleichzeitig möchte die Geschäftsstelle über folgende
Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) infor-
mieren: Gutachten zur Feststellung des „niederen Werts
eines Grundstücks für die Grundsteuer“ werden bei An-
tragstellung bis 30.06.2025 noch rückwirkend zum Stich-
tag 01.01.2025 für die Berechnung des Grundsteuerwertes
berücksichtigt. Die Anforderungen an ein Gutachten nach
dem Landesgrundsteuergesetz sind in einem OFD-Merk-
blatt zusammengefasst, das unter folgender Internetad-
resse abrufbar ist:
fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteu-
er/faq-zur-grundsteuer.
Des Weiteren ist der aktualisierte Grundstücksmarktbe-
richt 2024 ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachter-
ausschusses gegen Gebühr verfügbar. Er beinhaltet Kenn-
zahlen aus den Berichtsjahren 2022/2023 für überschlägige
Wertermittlungen (z.B. für steuerliche Bewertungen) von
Wohnungen und Wohnhäusern im Gebiet des gemeinsa-
men Gutachterausschusses (GGA). Zudem können Sach-
verständige der Immobilienwirtschaft wichtige Wertfaktoren
für Ihre professionellen Wertgutachten ableiten.
Rückblickend war das Berichtsjahr 2023 von einer starken
Kaufzurückhaltung aufgrund stark steigender Bauzinsen
und der allgemeinen Verunsicherung in Bezug auf das Ge-
bäudeenergiegesetz geprägt. 871 Kaufverträge bedeuten
einen Rückgang von rund 24 % gegenüber 2022.
Bei den Preisentwicklungen ergibt sich ein differenziertes
Bild: Während die Neubauwohnungspreise vor allem in Lau-
pheim weiter zunahmen (+5,6 % gegenüber dem Vorjahr)
gab es bei Bestandswohnungen mittlere Preisnachlässe
von insgesamt -7,8 % in Laupheim und -8,4 % in den weite-
ren Kommunen im Gebiet des GGA. Bei den Wohnhäusern
sind bei den Kommunen außerhalb Laupheims ebenfalls
Preisnachlässe von -11,5 % zu verzeichnen. Entgegen die-
sem Trend sind jedoch die Wohnhauswerte in Laupheim
weiter gestiegen (+6,4 %).
Für das Berichtsjahr 2024 rechnet die Geschäftsstelle wie-
der mit rund 1.000 Kaufverträgen. Offensichtlich führen der
Inflationsrückgang und niedrigere Baufinanzierungskosten
in 2024 zu einer zurückkehrenden Kaufnachfrage.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten und zum Grund-
stücksmarktbericht wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss
„Östlicher Landkreis Biberach“ Marktplatz 1/1, 88471
Laupheim
Telefon: 07392 704 -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internet: www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bau-
en-und-planen/gutachterausschuss