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Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Luftaufnahme des Schloss der Realschule
Im Vordergrund eine große Wiese, im Hintergrund Erolzheim
Panoramaaufnahme einer Aussichtsplatform

Gemeindeverwaltungsverband Illertal

icon.crdate16.01.2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Illertal für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Illertal“ am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt


1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 218.200 €
1.2 GGesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 218.200 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.3 und 1.4) von 0 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0€
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.5 und 1.8) von 0 €


2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 218.200 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 218.200 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 €


§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kre-
ditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen be-
lasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt
auf 0 €

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 35.000 €


§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird vorläufig festgesetzt
für das Jahr 2025 auf 98.450 €
davon im Ergebnishaushalt 98.450 €
im Finanzhaushalt 0 €
Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 07.01.2025
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
bestätigt.


Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. § 18 GKZ i.V. mit
§ 81 Abs.3 GemO öffentlich bekanntgemacht. Der Haus-
haltsplan liegt in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 28. Ja-
nuar 2025 (je einschließlich) auf dem Rathaus Erolzheim,
Zimmer 10, während der üblichen Dienststunden zur Ein-
sichtnahme öffentlich aus.


Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber
dem Gemeindeverwaltungsverband Illertal geltend ge-
macht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung be-
gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-
letzt worden sind.


Erolzheim, den 16.01.2025


gez.
Jochen Ackermann, Verbandsvorsitzende

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr