Gemeindeverwaltungsverband Illertal
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Illertal“ am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 218.200 €
1.2 GGesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 218.200 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.3 und 1.4) von 0 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0€
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.5 und 1.8) von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 218.200 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 218.200 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kre-
ditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen be-
lasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt
auf 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 35.000 €
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird vorläufig festgesetzt
für das Jahr 2025 auf 98.450 €
davon im Ergebnishaushalt 98.450 €
im Finanzhaushalt 0 €
Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 07.01.2025
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
bestätigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. § 18 GKZ i.V. mit
§ 81 Abs.3 GemO öffentlich bekanntgemacht. Der Haus-
haltsplan liegt in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 28. Ja-
nuar 2025 (je einschließlich) auf dem Rathaus Erolzheim,
Zimmer 10, während der üblichen Dienststunden zur Ein-
sichtnahme öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber
dem Gemeindeverwaltungsverband Illertal geltend ge-
macht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung be-
gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-
letzt worden sind.
Erolzheim, den 16.01.2025
gez.
Jochen Ackermann, Verbandsvorsitzende