Bundestagswahl
Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlscheinantrag bequem per Internet
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen über unsere Homepage an. Folgen Sie den hier beschriebenen Informationen und dem angegeben Link.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an poststelle@erolzheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Bundestagswahl verkürzte Fristen gelten. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl erhalten wir vom Landkreis voraussichtlich erst am 07.02.2025. Das bedeutet, dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 zustellen können. Damit bleiben Ihnen für die Durchführung der Briefwahl nur rund zwei Wochen und Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 werden im Laufe dieser Woche an alle Wahlberechtigten zugestellt. Anträge auf Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können somit ab sofort gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel mittels der Wahlbenachrichtigung. Es ist jedoch auch eine schriftliche, elektronische (z.B. per
Mail) oder persönliche Beantragung möglich, nicht jedoch eine telefonische. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Weiter bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen über unsere Homepage an. Folgen Sie den dort beschriebenen Informationen und dem
angegeben Link. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen QR-Code aufzurufen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Bundestagswahl verkürzte Fristen gelten. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl erhalten wir vom Landkreis voraussichtlich erst am 07.02.2025. Das bedeutet, dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 zustellen können. Damit bleiben Ihnen für die Durchführung der Briefwahl nur rund zwei Wochen und Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Planen Sie dies bitte bei Ihrer Entscheidung für die Briefwahl mit ein. Bei einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus durchzuführen. Gerne steht Ihnen unser Bürgerbüro zu sämtlichen Fragen rund um die Wahlscheinbeantragung zur Seite.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wahlbekanntmachung
Bundestagswahl am 23.02.2025: Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.