Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. Januar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge von
9.811.600 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen von
10.131.180 €
1.3 Ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-319.580 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus
Vorjahren von
0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4)
von
-319.580 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentli-
chen Erträge von
0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentli-
chen Aufwendungen von
0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergeb-
nis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergeb-
nis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
-319.580 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufenderVerwaltungstätigkeit
von
9.208.200 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufenderVerwaltungstätigkeit
von
8.747.480 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-be-
darf aus laufenderVerwaltungstä-
tigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
460.720 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von
200.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von
489.500 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungs-
mittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-289.500 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungs-
mittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
171.220 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit von
1.000.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit von
1.058.800 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungs-
mittelüberschuss /-bedarf aus-
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-58.800 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Fi-
nanzierungsmittelbestands,Saldo
des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
112.420 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kre-
ditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.000.000 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigun-
gen), wird festgesetzt auf 650.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.400.000 €
Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 14.03.2025
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 581) bestätigt
und festgestellt, dass die Prüfung des Haushaltsplanes und
seiner Anlagen keine rechtlichen Beanstandungen ergab.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. § 81 Abs. 3 GemO
öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt in der
Zeit vom 31.03.2025 bis 08.04.2025, je einschließlich, auf
dem Rathaus Zimmer Nr. 10 zur Einsichtnahme aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zu standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Erolzheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Erolzheim, den 27.03.2025
gez.
Jochen Ackermann, Bürgermeister