Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites
Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung
von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes
Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich
geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert
werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes
Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe
Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern
sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms
2026 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung
und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei
auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die
Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten
Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen
nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion
überwiegend aus einem CO2-speichernden
Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben
den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen
und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung
der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund.
Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser,
Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.
Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken
und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich
gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der
Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
können mit einem Fördersatz von bis zu
30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag)
gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden
die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere
durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen
zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende
Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende
Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder
Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung
unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit
Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten
wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz
bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt
bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen
50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in
Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den
Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die
Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden
Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden
Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren)
ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte
unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung
vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung
störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges
Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und
mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen
Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung
von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen
können mit einem Fördersatz von bis zu
15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende,
CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt,
kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von
5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte
Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen
Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich
von den Städten/Gemeinden gestellt werden.
Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde
positiv bewerteten privaten Projekte.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden,
die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026
nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung
begonnen werden.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
(MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über
die Aufnahme in das ELR.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag
beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu
stellen, sollte möglichst bald, jedoch bis spätestens
30. Juni 2025
mit der Gemeindeverwaltung Erolzheim, Frau Badstuber
(Tel.: 07354/9318-43; E-Mail: badstuber@erolzheim.de)
Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit Herrn
Groß zu vereinbaren. Frau Badstuber ist Montag-, Dienstag-
und Donnerstagvormittag zu erreichen.
Hinweis:
Anmeldungen nach der Anmeldefrist können leider
nicht mehr bearbeitet werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen,
die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden
Sie unter mlr.badenwuerttemberg.de/de/unsere-
themen/laendlicherraum/foerderung/elr/ oder unter
rp.badenwuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/
elr-antragstellung/
Erolzheim, 10.04.2025, Bürgermeisteramt