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Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
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Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Luftaufnahme des Schloss der Realschule
Im Vordergrund eine große Wiese, im Hintergrund Erolzheim
Panoramaaufnahme einer Aussichtsplatform

Amtliche Bekanntgabe

icon.crdate08.05.2025

Landratsamt Biberach

Öffentliche Bekanntgabe gem. § 5 Abs. 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
( UVPG )
Die Harder-Herrmann-Steck OHG Biogasanlage, Hauptstr.
2/2, 88453 Erolzheim hat bei der unteren Immissionsschutzbehörde
des Landratsamtes Biberach die immissionsschutzrechtliche
Änderungsgenehmigung der
bestehenden Biogasanlage für die Erhöhung der installierten
Leistung durch Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks
in einem Stahlbeton-Raummodul auf dem
Flurstück Nr. 177, Gemarkung Erolzheim beantragt. Die
Leistung der Gesamtanlage beträgt künftig 1,522 MW Feuerungswärmeleistung
(bislang 1.026 MW) bzw. 600 kWel
(bislang 400 kWel).
Die beantragte Änderung der Biogasanlage ist nach der
Ziffer 1.2.2.2 des Anhangs 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVPG) standortbezogen UVP-vorprüfungspflichtig.
Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles
gemäß § 9 Abs. IV i.V.m. § 7 Abs. II UVPG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das
beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Da das Landschaftsschutzgebiet Nr. 4.26.007 „Iller-Rottal“
sowie das geschützte Biotop Nr. 179264260402 „Baumhecken
um Bechtenrot“ unmittelbar an den Anlagenstandort
angrenzen, liegen besondere standörtliche Gegebenheiten
gemäß Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG vor.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund
überschlägiger Prüfung unter Würdigung der Stellungnahmen
der beteiligten Fachbehörden und unter Berücksichtigung
spezifischer Standortgegebenheiten sowie
der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die die besondere
Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes
betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung
zu berücksichtigen wären. Insbesondere
führen die stofflichen Emissionen nicht zur erheblichen
Beeinträchtigung geschützter Biotope oder Lebensraumtypen
nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH). Der
nächstgelegene sensible Lebensraumtyp mit Critical Loads
91E0* „Auenwälder mit Erle, Esche und Weide“ befindet
sich außerhalb der Hauptwindrichtung in knapp 4 km Entfernung
im Süden bei Berkheim-Eichenberg. Die westlich
des Anlagenstandorts vorbeifließende Rot bzw. der Rotkanal
sind zwar Bestandteil des FFH-Gebiets Nr. 7825-311
„Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach“, beherbergen jedoch
keine FFH-Lebensraumtypen.
Gemäß § 5 Abs. III, Satz 1 UVPG ist diese Feststellung
nicht selbständig anfechtbar.
Landratsamt Biberach, gez.
den 02.05.2025 Schmid

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr