Amtliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Illertal
Amtliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Illertal zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Illertal hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III beschlossen. Die 6. Änderung umfasst vier Flächen zur Berichtigung und 9 Änderungsflächen.
Das Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete und bedarfsgerechte bauliche Weiterentwicklung in den Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Verbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III in der Fassung vom 22.05.2025, gefertigt durch das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, beschlossen und das Büro LARS consult GmbH beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III bestehend aus Textteil und Umweltbericht in der Fassung vom 22.05.2025 liegt im Rathaus der Gemeinde Erolzheim, Marktplatz 7, 88453 Erolzheim, Zimmer 5, während der allgemeinen
Öffnungszeiten
im Zeitraum vom 06.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Weiterhin können die Unterlagen auch unten im Artikel abgerufen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz
Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Zur Einsichtnahme liegen bereit:
· Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III, bestehend aus fünf Planzeichnungen und Begründung sowie Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 22.02.2025
· Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21
– SG Raumordnung
- Amt für Bauen und Naturschutz, Landratsamt Biberach
Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen zum
· Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit: Schadstoffemissionen, Lärm
· Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Verlust von Lebensräumen, Kulissenwirkung, Flächeninanspruchnahme, Lärm, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren
· Schutzgut Fläche: Flächeninanspruchnahme, Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Fläche
· Schutzgut Boden: Ertragsfunktion, Lebensraumfunktion, Speicher- und Reglerfunktion, Archivfunktion
· Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächenwasser): Grundwasserstand, Verunreinigung
· Schutzgut Luft und Klima: Kleinklima, Emissionen
· Schutzgut Landschaft: Landschaftsbild, Ortsrandeingrünung
· Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Bau- und Bodendenkmäler
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Erolzheim, den 02.06.2025
Ackermann
Verbandsvorsitzender
Änderungen Berkheim (PDF-Dokument, 1,65 MB, 06.06.2025)
Änderungen Dettingen (PDF-Dokument, 1,84 MB, 06.06.2025)
Änderungen Erolzheim (PDF-Dokument, 1,71 MB, 06.06.2025)
Änderungen Kirchdorf (PDF-Dokument, 1,44 MB, 06.06.2025)
Änderungen Kirchberg (PDF-Dokument, 1,92 MB, 06.06.2025)
Änderungen Berkheim B1 (PDF-Dokument, 157,06 KB, 06.06.2025)
Änderungen Berkheim B2 (PDF-Dokument, 164,62 KB, 06.06.2025)
Änderungen Berkheim B3 (PDF-Dokument, 183,33 KB, 06.06.2025)
Änderungen Dettingen B4 (PDF-Dokument, 169,11 KB, 06.06.2025)
Änderungen Übersicht (PDF-Dokument, 3,14 MB, 06.06.2025)
Wohnbauflächendarfsermittlung Dettingen (PDF-Dokument, 375,85 KB, 06.06.2025)
Wohnbauflächenbedarf Dettingen (PDF-Dokument, 1,98 MB, 06.06.2025)
Abwägung (PDF-Dokument, 864,34 KB, 06.06.2025)