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Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Luftaufnahme des Schloss der Realschule
Im Vordergrund eine große Wiese, im Hintergrund Erolzheim
Panoramaaufnahme einer Aussichtsplatform

Aufnahme ins Sanierungsprogramm mi dem Bereich "Ortskern III" in Erolzheim

icon.crdate01.06.2026

Information über die nächste Schritte bzw. weiteres Verfahren

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

um die Bürgerschaft zum Thema „Sanierungsprogramm“ bereits frühzeitig zu unterrichten bzw. zu informieren, möchte die Gemeinde das weitere Vorgehen bzw. die nächsten Schritte im Verfahrensablauf zum Förderprogramm kurz darstellen.

Die Gemeinde ist in diesem Jahr erneut in ein Sanierungsprogramm aufgenommen worden. Die Aufnahme unserer Gemeinde in dieses neue Programm hat zur Folge, dass in einem Zeitraum von 8 - 10 Jahren die weitere Umgestaltung und Erneuerung des Ortskernes von Erolzheim vorgenommen werden kann. Die bewilligten Gelder, aktuell 1 Mio. EUR, können für öffentliche Maßnahmen (Gebäude, Straßen, Plätze etc.) eingesetzt werden; insbesondere sollen aber auch private Eigentümer für bestimmte Maßnahmen an ihren Gebäuden finanzielle Förderungen und die Möglichkeit zu steuerlichen Sonderabschreibungen erhalten.

Um die Fördermittel entsprechend einsetzen zu können, sind aber im Vorfeld noch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Auflagen zu erfüllen, bevor der endgültige Startschuss für die Ortskernsanierung III gegeben werden kann.

Der Gemeinderat hat dazu, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt, für einen abgegrenzten Bereich im erweiterten Ortskern als ersten Schritt am 28.04.2026 den Einleitungsbeschluss für die Durchführung der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen gefasst (eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt vom 13.05.2026).

Ziel der Sanierung in diesem Gebiet, dessen Abgrenzung im nachfolgend abgedruckten Lageplan nochmals dargestellt ist, soll insbesondere die weitere Aufwertung/Attraktivierung des Ortskernes, die Um- und Neugestaltung von öffentlichen Straßen- und Platzbereichen, die Modernisierung und Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz sowie die Neuordnung von Grundstücken sein.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele ist eine eingehende Analyse des Untersuchungsgebietes. Diese so genannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ nach dem Baugesetzbuch haben einmal die Aufgabe, den Gebäude- und Wohnungsbestand im Gebiet hinsichtlich der baulichen Beschaffenheit zu erfassen und zu untersuchen, ob entsprechende Missstände und Mängel vorliegen, die eine Sanierung und Aufwertung des Gebietes notwendig machen.

Gleichzeitig sollen im Rahmen dieser Untersuchung möglichst alle Grundstücks- und Gebäudeeigentümer zu ihrer Einstellung/Mitwirkungsbereitschaft zur beabsichtigten Sanierung befragt werden. Sie haben auch die Gelegenheit, sich im Rahmen von angebotenen Sprechstunden über die Details zu informieren.

Die notwendigen Befragungen werden von der Gemeindeverwaltung aktuell zugestellt. Die Gemeindeverwaltung bittet alle angeschriebenen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, uns bei den vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der Fragebögen zu erteilen. Diese Erkenntnisse über die Gebäudestrukturen sind äußerst wichtig und fließen in die weiteren Planungen ein.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Befragung freiwillig.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Die Ergebnisse der Befragungen werden dann ausgewertet. Liegen alle Ergebnisse vor, werden die Sanierungsziele in einem Untersuchungsbericht festgelegt. Der Gemeinderat entscheidet dann über die Inhalte dieses Berichtes und legt im Anschluss das neue Sanierungsgebiet und seine endgültige Abgrenzung über eine Sanierungssatzung fest.

Dies ist dann der Startschuss für die neue Ortskernsanierung in Erolzheim!

Ihr

Jochen Ackermann

Bürgermeister

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr