Sanierung "Ortskern III"
- Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB
- Festsetzung des Sanierungsverfahrens (klassisches oder vereinfachtes Verfahren)
- Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets nach § 142 Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 1 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunt war Herr Groß vom Planungsbüro Groß anwesend. Das Planungsbüro Groß ist als Sanierungsträger mit den Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.
Herr Groß erläuterte die wesentlichen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen. Bei der Bestandsaufnahme wurden die bestehenden Gebäude sowie Straßen und öffentliche Flächen im Untersuchungsgebiet betrachtet und die Strukturen wie beispielsweise Bevölkerungsdichte, Haushalts- und Altersstruktur analysiert.
Als Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Untersuchungsgebiet kann
festgestellt werden, dass erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände im zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ vorliegen, die nur im Rahmen einer Sanierungsdurchführung nach dem BauGB nachhaltig behoben werden können.
Als wichtige Ergebnisse wurde festgestellt, dass in Teilbereichen eine überalterte Bausubstanz vorhanden ist (trotz eingestreuter Neubauten und ersten Sanierungsmaßnahmen), ca. 60 % der im Gebiet vorhandenen Gebäude
eine technische bzw. grundlegende Sanierung erfordern und eine Reihe der Gebäude schwerwiegendste Schäden aufweisen und in einer Reihe von Gebäuden wegen mangelhafter Bausubstanz Wohnungen leer stehen bzw. die Gebäude nur teilgenutzt sind mangelhafte Ausstattung aufweisen und somit nicht mehr den Anforderungen an ein gesundes Wohnen gerecht werden. Die hohe Eigentumsquote ist eine gute Voraussetzung für die Durchführung der Sanierung.
Als allgemeine Sanierungsziele und Maßnahmen wurden die grundlegende Sanierung des Rathauses mit Erweiterung zur funktionalen Verbesserung als Verwaltungsgebäude mit behindertengerechtem Bürgerbüro, der Abriss des Nachbarhauses Marktplatz 9 „Schranne“ und die städtebauliche Neuausformung des Markplatzes als Ortsmitte, die Sicherung und Stärkung des Wohnens in der Ortsmitte, die Modernisierung und Instandsetzung von privater Bausubstanz und die Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand formuliert.
Vom Gemeinderat wurde das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei der Festlegung des Sanierungsverfahrens wurde vom Gemeinderat auf Empfehlung des Sanierungsträgers, das vereinfachte Sanierungsverfahren durchzuführen. Die Genehmigungspflicht für Vorhaben und sonstige Maßnahmen gem. § 144 Abs. 1 BauGB bleibt jedoch bestehen. Anschließend erläuterte Herr Groß die Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“, die der Gemeinderat beschloss.
Auf die Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule
- Erlass Benutzungs- und Entgeltordnung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Damit hat jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird hierbei stufenweise eingeführt und umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche und gilt auch in den Schulferien (bis auf vier Schulferienwochen im Jahr). Bislang gibt es an der Grundschule Erolz-heim ein Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule der Gemeinde und des Förderkreises der Grundschule e.V.. Mit dem Rechtsanspruch geht die Verantwortlichkeit für die Grundschulbetreuung ab dem nächsten Schuljahr komplett an die Gemeinde Erolzheim über.
In der Gemeinderatssitzung am 28.04.2026 wurden entsprechende Beschlüsse zur Einstellung des Betreuungspersonals zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 19.05.2026 wurden die Punkte zum Thema Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule im Detail vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die Eltern schriftlich über die Betreuungsmodelle informiert. In der Sitzung wurde festgelegt, dass mit diesem Informationsschreiben abgefragt werden soll, ob von den Eltern vormittags eine Betreuungszeit bis 13.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr favorisiert wird.
Am 06.07.2026 wurden die Ergebnisse dieser Umfrage in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und die wesentlichen Regelungen für eine Benutzungs- und Entgeltordnung, wie die Festlegung der Betreuungszeiten und die sich daraus ergebende Gebühr, die Ausgestaltung der verbindlichen Anmeldung und Einzelheiten zum Betreuungsangebot in den Ferien, abgestimmt. Es wurde festgelegt, bei der Vormittagsbetreuung eine Betreuungszeit bis 13.00 Uhr wie auch bis 14.00 Uhr anzubieten. Aufgrund der geringen Nachfrage an der Ferienbetreuung wird für das Angebot in Erolzheim eine Kooperation mit anderen Gemeinden angestrebt. Eine verbindliche Anmeldung soll für kommendes Schuljahr bis zum Ende der ersten Schulwoche möglich sein.
Dem Gemeinderat wurde die Gebührenkalkulation sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung erläutert, die anschließend beschlossen wurde.
Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Grundschule
- Vereinbarung über die Mitbetreuung von Kindern aus benachbarten Gemeinden
Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Betreuung in der Grundschule ist von der Gemeinde auch eine Betreuung während der Ferienzeit zu gewährleisten. Erolzheim hat sich dazu entschieden, ein solches Angebot einzurichten und hat hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
Bei allen Gemeinden ist der Bedarf aktuell nicht sehr groß. Die Gemeinden Kirchberg, Dettingen und Berkheim haben Interesse bekundet, ihre Kinder im Rahmen der Ferienbetreuung in Erolzheim mitbetreuen zu lassen. Zwischenzeitlich liegen auch Interessenbekundung der Gemeinden Tannheim, Rot an der Rot und Balzheim vor.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, unter Vereinbarung nachfolgender Rahmenbedingungen eine Vereinbarung mit den aufgeführten Gemeinden zur Mitbetreuung von Grundschulkindern bei der Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Grundschule Erolzheim abzuschließen:
- Kinder der Gemeinde Erolzheim haben bezüglich der Betreuung Vorrang. Eine Betreuung der Kinder der umliegenden Gemeinden ist im Rahmen der frei verfügbaren Plätze möglich.
- Die nicht von der Gemeinde Erolzheim belegten Plätze stehen den beteiligten Gemeinden zur Verfügung. Die Zuteilung wird intern unter den beteiligten Gemeinden geregelt.
- Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt analog für die Kinder der umliegenden Gemeinden.
- Für Organisation des Betreuungsangebots und dem hiermit verbundenen Aufwand vergüten die sich beteiligenden Gemeinde der Gemeinde Erolzheim pauschal 2500 € pro Schuljahr.
- Der sich ergebende Abmangel aus dem Betreuungsangebot in der Ferienzeit wird unter den sich beteiligenden Gemeinden aufgeteilt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
- Der Gemeinderat hat den Erwerb der Grundstücke Flst. 1302/2 und Flst. 1434 sowie die Veräußerung des Grundstücks Flst. 1736 beschlossen.
- Der Neubau des Bauhofs wird als Generalübernehmerleistung ausgeschrieben.
Bekanntgaben und Verschiedenes
- Neuanschaffung MTW für Feuerwehrabteilung Erolzheim
Der beantragte Zuschuss wurde aufgrund nicht ausreichend zur Verfügung stehender Mittel abgelehnt. Nach vorheriger Abstimmung mit der Feuerwehr legte der Gemeinderat fest, den Antrag für nächstes Jahr aufrecht zu erhalten und die Anschaffung um ein Jahr zu verschieben.
- Eichenprozessionsspinner Ziegelholzstraße
Die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Staatswald an der Ziegelholzstraße wurde durch die Gemeinde veranlasst. Die Kosten werden durch die Forstverwaltung des Landes übernommen.
- Verglasung Turnraum Kindertagestätte
Das KBZO und der Katholische Kindergarten wünschen, die Fenster des Turnraumes sowie die Türe in den Gang zu bekleben. Dies wird damit begründet, dass der Raum für vorbeigehenden Personen einsehbar ist, was das pädagogische Personal bei Angeboten sowie bei Therapieeinheiten stört, weil die Kinder dadurch abgelenkt sind. Zur Wahrung der Privatsphäre von päd. Personal und Kindern wird es als notwendig angesehen, die Fenster und die Türe zu bekleben. Dadurch entsteht ein geschützter und ungestörter Raum, in dem Therapieeinheiten, der Morgenkreis sowie sportliche Aktivitäten in einer sicheren und vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden kann. Die Maßnahme diene insbesondere dem Kinderschutz, da die Kinder vor unerwünschten Einblicken von außen bewahrt werden. Gleichzeitig werden Intimität und Datenschutz berücksichtigt, sodass persönliche Situationen und sensible Momente nicht für Dritte sichtbar sind. Durch die Beklebung werde im Turnraum einen geschützten Rahmen geschaffen, in dem sich die Kinder frei, sicher und unbeobachtet entwickeln und entfalten können. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag unter der Maßgabe zu, dass zuvor ein Gestaltungsvorschlag vorgelegt und die Kosten durch die Antragsteller übernommen werden.
- Schülerbeförderung
Der Landkreis stellt aufgrund der angespannten Haushaltslage die Bezuschussung der Schülerbeförderung zu Beginn des neuen Schuljahres ein. Von Eltern wurde beantragt, die Bezuschussung durch die Gemeinde zu übernehmen. Dies wurde vom Gemeinderat abgelehnt.




