Artikel vom 27.11.2023
Frostschutzmaßnahmen
Frostschutzmaßnahmen bei Wasserverbrauchsanlagen und Wasserzählern
Der Winter ist im Anmarsch und somit leider auch die Frosttemperaturen. Dies gibt Anlass zu dem Hinweis, dass die Wasserzähler unbedingt vor Frost zu schützen sind. Folgende Maßnahmen und Möglichkeiten sollten beachtet werden:
- Garten- und Sommerleitungen sowie Leitungen zu frostgefährdeten und unbewohnten Räumen absperren und entleeren.
- Überprüfen der Absperrhähne hinter dem Wasserzähler im Keller und in den frostgefährdeten Räumen auf ihre Funktionsfähigkeiten.
- Die Einführungsstelle des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird. Zerbrochene Scheiben ersetzen und die Türen evtl. abdichten.
- Erscheinen die Maßnahmen nach Ziff. 3 als nicht ausreichend, sind besonders gefährdete Leitungsteile, wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler in geeigneter Weise zu schützen (Umwickeln mit Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcken, Schaumstoff, usw.)
- Den Zugang zu der Einführungsstelle des Wasseranschlusses, der Hauptabsperrvorrichtung und dem Wasserzähler freihalten und Kellerschlüssel bereitlegen.
- Wenn trotz aller Vorbeugemaßnahmen notwendig und ortsgegeben, nachts Hausleitungen sperren und entleeren.
- Im Freien befindliche Wasserzählerschächte durch Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken, usw. isolieren. Der Isolierstoff kann auf herausnehmbarer Einlage (Holzoder Kunststoffplatten mit Griff) gelagert werden, damit Ventile und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte abdichten!
Wasserzähler, die durch Frost zerstört werden, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem Beauftragten ersetzt werden.
Sind Schäden am Wasserzähler entstanden, muss dies unverzüglich dem Bürgermeisteramt mitgeteilt werden.