Lärm
Lärm von Geräten und Maschinen
Nachdem in letzter Zeit wieder vermehrt Anfragen bzgl. der Ruhezeiten und der zulässigen Betriebszeit von Geräten und Maschinen bei der Gemeinde eingehen, möchten wir hierüber kurz informieren. Für das Benutzen von lärmverursachenden Geräten gelten besondere Bestimmungen nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BImschV). Diese im Jahr 2002 in Kraft getretene Verordnung enthält eine abschließende Regelung zu den Betriebszeiten, die auch durch eine Ortspolizeiverordnung (also durch die Gemeinde) nicht geändert werden können/dürfen. So können z. B. Rasenmäher, Heckenschere, Motorkettensäge, Vertikutierer, usw. an Werktagen durchgehend von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eine Mittagspausenregelung gibt es für diese Geräte nicht. Für besonders laute Geräte (Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser, Laubsammler) gelten gesonderte Zeiten. Diese Geräte dürfen nur zwischen 9:00 - 13:00 Uhr und zwischen 15:00 – 17:00 Uhr betrieben werden.
Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Trotzdem bitten wir, im gegenseitigen nachbarlichen Interesse, wenn möglich auf einen Einsatz von z. B. Rasenmähern oder anderen lärmintensiven Arbeiten in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu verzichten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bürgermeisteramt