Notariats- und Grundbuchamtsreform
Die Notariatsreform bildet zusammen mit der Neuord nung des Grund buchwesens die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Beide gehen auf Entscheidungen der damaligen Landesregie rung in den Jahren 2008 und 2009 zurück und werden zum 1.Januar 2018 abgeschlossen sein. Ziel der Reform ist die weitgehende Digitalisierung der vorhanden en Dokumente und die Vereinheitlichung der Strukturen in Land und Bund. Damit soll ein zukunftsfahiges Notariats- und Grundbuchwesen für ganz Baden-Württemberg geschaffen werden.
Wen betrifft die Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens?
Grundsätzlich ist jede Dienstleistung, die bislang von einem Notariat oder Grundbuchamt erbracht wurde, betroffen. So wird die gesamte Grundbuchführung auf 13 grundbuchführende Amtsgerichte übertragen. Grundbuchauszüge wird es aber auch vor Ort bei den Grund bucheinsichtsstellen zahlreicher Städte und Gemeinden geben. Die Aufgaben der staatlichen Notariate (wie beispielsweise Beurkundungen) werden künftig von selbstständigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Die Verfahren der freiwilligen Gericht sbarkeit (wie beispielsweise Nachlass und Betreuung) werden dann wie in allen and eren Bundesländern durch die Amtsgerichte erledigt.
Weitere Informationen (zum Beispiel über die für Ihre Belange in Zukunft zuständige Behörde) finden Sie auf unserer Internetseite zur Notariatsreform und Neuordnung des Grundbuchwesens unter:
www.notariatsreform .de
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