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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Erolzheim

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Erolzheim
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 11.04.2024

Reisedokumente

Sind Ihre Ausweise noch gültig?

Wir bitten Sie darum, sich rechtzeitig zu vergewissern, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind.

Die Produktion von Personalausweisen und Reisepässen dauert derzeit drei bis vier Wochen. Die Gemeindeverwaltung hat auf die Bearbeitungsdauer keinen Einfluss, da die fälschungssicheren Ausweise und Pässe zentral von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.

Eine Verlängerung ungültig gewordener Dokumente ist nicht möglich! Die Antragstellung muss persönlich auf dem Rathaus erfolgen.

Kinder benötigen für Auslandsreisen entweder einen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass. Zur Beantragung von Ausweisdokumenten ist immer ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich. Fingerabdrücke sind seit 01.08.2021 auch beim Personalausweis Pflicht.

Einreisebestimmungen
Wichtige und aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen in alle Länder können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes einsehen.
www.auswaertiges-amt.de

Zur Antragstellung von Ausweisen und Pässen sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Die Ausleuchtung muss gleichmäßig (ohne Schatten) sein.

Bei Kinder und Jugendlichen:

  • Bisheriger Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten (den Vor-druck erhalten Sie im Bürgerbüro) oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person.

Hinweis: Bei der Erstausstellung oder nach Neuzuzug können weitere Unterlagen erforderlich sein. (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsurkunde oä.)

Gebühren (sind bei Antragstellung zu entrichten):

  • Personalausweis
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben                                                   
    22,80 €
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            
    37,00 €
     
  • Reisepass
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben                                                   
    37,50 €
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            
    60,00 €
     
  • Kinderreisepass                                                                   
    13,00 €
 

Neue Regelung beim Kinderreisepass seit 01.01.2021

Ein Kinderreisepass ist nur noch ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Das ergibt sich aus dem § 5 Abs. 2 PassG. Bisher hatte der Kinderreisepass bei Ausstellung eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren. In jedem Fall endet die Gültigkeit mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Lediglich Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von sechs Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). Die Gebühr für die Ausstellung von Kinderreisepässen beträgt unverändert 13 Euro.

 

Verlängerung des Kinderreisepasses

Die Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2021 generell nur noch um ein Jahr (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) möglich. So sieht es der geänderte § 5 Abs. 4 Satz 2 PassG jetzt vor.

Für Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, gibt es bei der Verlängerung jedoch keine Ausnahme- bzw. Übergangsregelung. Auch diese Kinderreispässe dürfen nur noch um ein Jahr verlängert werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Ehrhart, Tel. 07354/931846 und Frau Soherr, Tel. 07354/931845, Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr