Artikel vom 25.11.2021
Corona
Keine Kontaktierung von positiv getesteten Personen
Mit der landesweiten Regelung werden die positiv getesteten Personen nicht mehr kontaktiert, sondern halten sich eigenverantwortlich an die Absonderungsregelungen, die für sie selber und für ihre Haushaltsmitglieder laut Coronaverordnung Absonderung Baden-Württemberg gelten. Nachführend Infos zum Verhalten bei positiven Testergebnissen:
ICH HABE EINEN SELBSTTEST DURCHGEFÜHRT UND ER IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN? (PDF-Datei)
MEIN SCHNELLTEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN? (PDF-Datei)
MEIN PCR-TEST IST POSITIV – WAS MUSS ICH JETZT TUN? (PDF-Datei)