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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Erolzheim

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Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Erolzheim
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Europäische Union

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Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 28.10.2021

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Erolzheim für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14. September 2021 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes werden nicht geändert.

§ 2 Kreditermächtigung

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird von bisher 0 EUR auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze werden nicht geändert.

Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 18.10.2021 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung gem. § 121 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 581) bestätigt und festgestellt, dass die Prüfung des Nachtragshaushaltsplanes und seiner Anlagen keine rechtlichen Beanstandungen ergab.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekanntgemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.11.2021 bis 10.11.2021, je einschließlich, auf dem Rathaus Zimmer Nr. 10 zur Einsichtnahme aus.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Erolzheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erolzheim, den 28.10.2021

gez.

Jochen Ackermann, Bürgermeister

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr