Aktuell: Gemeinde Erolzheim

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Autor: Frau Gallinger
Artikel vom 02.05.2023

ELR

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Förderprogramm für die Teilorte Edelbeuren und Bechtenrot
Anträge auf Zuschüsse frühzeitig stellen

Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstüt-zen.

Eine wichtige Erkenntnis aus Modellvorhaben ist, dass in vielen Dörfern im Innenbe-reich Fläche für die Ortsentwicklung durch leerstehende Gebäude vorhanden ist. Die Förderung konzentriert sich daher noch stärker auf die Innenentwicklung und vor allem das Wohnen zur Belebung der Ortskerne. Damit sollen die Ortskerne gestärkt und der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden.

Für folgende Maßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten:

- Wohnen:
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch

  • Umnutzung vorhandener Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung)
  • ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (mit Abriss)
  • Verbesserung des Wohnumfelds,
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.

Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen wird bevorzugt gefördert.

Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945, ausnahmsweise bis 1969, beschränkt.

- Grundversorgung:
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Sonderförderung der örtlichen Dorfgastronomie:
Dorfgaststätten werden mit einem erhöhten Zuschussfördersatz gefördert.

- Arbeiten:
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Ar-beitsplätzen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemen-gelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige in-nere Erschließung von Gewerbegebieten. Zu beachten ist, dass Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskon-struktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten für einen Zuschussantrag ist es unbe-dingt erforderlich, frühzeitig die Beratung durch den Städteplaner der Gemeinde, Herrn Dipl. Ing. Roland Groß, in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Gemeinde getragen.

Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungspro-gramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst bald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2023 mit der Gemeindeverwaltung Erolzheim, Frau Badstuber (Tel.: 07354/9318-43, E-Mail: christa.badstuber@erolzheim.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungster-min mit Herrn Groß zu vereinbaren. Frau Badstuber ist Montag-, Dienstag- und Don-nerstagvormittag zu erreichen.

Hinweis:

  • Anmeldungen nach der Anmeldefrist können leider nicht mehr bearbeitet werden.
  • Die öffentliche Ausschreibung des Programmjahres 2024 kann zu dieser Veröf-fentlichung Änderungen enthalten. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Mai 2023.

Rathaus Anschrift

  • Gemeinde Erolzheim
  • Marktplatz 7
  • 88453 Erolzheim

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr