Hecken, Sträucher und Bäume
Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen bitte zurückschneiden
Derzeit wachsen Hecken und Sträucher besonders stark und auch teilweise in den Fahrbahn- und Gehwegbereich hinein. Dadurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigt.
Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen oder öffentliche Einrichtungen wie die Beleuchtung und Verkehrsschilder beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müssen. Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Grundstückseigentümer bzw. –besitzer, Anpflanzungen so zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinflussen. Das „Lichtraumprofil“ beträgt an Geh- und Radwegen 2,5 m, gemessen 0,5 m hinter der Bordsteinkante, an Straßen sind dies 4,5m, gemessen 0,75 m hinter der Bordsteinkante.
An Straßeneinmündungen, vor allem ohne Gehwege, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf eine Höhe von 80 cm ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden. An Gehwegen sind dornige und behindernde Hecken und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.
Ein Formschnitt widerspricht als Pflege- und Unterhaltungsmaßnahme auch in der Zeit von März bis September nicht § 29 Naturschutzgesetz, das das Roden und Abschneiden in dieser Zeit verbietet.