Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlscheinantrag bequem per Internet
Der Internetwahlscheinantrag ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025 um 12:00 Uhr möglich.
Bundestagswahl am 23.02.2025 – Wichtige Informationen
Für das anstehende Wahlwochenende möchten wir die folgenden Informationen geben. Wahlscheine können noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Das Bürgerbüro des Rathauses Erolzheim ist hierzu in der Zeit von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr besetzt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein (und die Briefwahlunterlagen) nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm noch bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Bürgerbüro des Rathauses Erolzheim ist hierbei in der Zeit von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet.
Ein Wahlberechtigter kann noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, 15.00 Uhr, einen Wahlschein beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für diesen Fall haben wir unter Tel. 0176 70682584 eine Rufbereitschaft eingerichtet. Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ebenfalls noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie per Briefwahl wählen, so beachten Sie bitte unbedingt, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag spätestens bis 18.00 Uhr beim Rathaus Erolzheim, Markplatz 7, eingehen muss. Für die rechtzeitige Rücksendung ist der Wähler selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie dies auch für den Fall, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den Postweg zurücksenden möchten.
Bürgermeisteramt
Wahlbekanntmachung
Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 werden im Laufe dieser Woche an alle Wahlberechtigten zugestellt. Anträge auf Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können somit ab sofort gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel mittels der Wahlbenachrichtigung. Es ist jedoch auch eine schriftliche, elektronische (z.B. per Mail) oder persönliche Beantragung möglich, nicht jedoch eine telefonische. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Weiter bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen über unsere Homepage an. Folgen Sie den dort beschriebenen Informationen und dem angegeben Link. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen QR-Code aufzurufen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Bundestagswahl verkürzte Fristen gelten. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl erhalten wir vom Landkreis voraussichtlich erst am 07.02.2025. Das bedeutet, dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 zustellen können. Damit bleiben Ihnen für die Durchführung der Briefwahl nur rund zwei Wochen und Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Planen Sie dies bitte bei Ihrer Entscheidung für die Briefwahl mit ein. Bei einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus durchzuführen. Gerne steht Ihnen unser Bürgerbüro zu sämtlichen Fragen rund um die Wahlscheinbeantragung zur Seite.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bundestagswahl am 23.02.2025: Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.